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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sammeln. Und es braucht nicht viel, damit ein unbescholtener Bürger als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Schlapphüte herhalten muss. Denn dieser erste Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts wird dazu führen, dass der Verfassungsschutz Sie, liebe deutsche Bürger, weiter zum gläsernen Objekt seiner Datensammlung und Datenverarbeitung macht.
Nicht von sich auf andere schließen!)
Die Ampel spricht in ihrem kurzfristig im Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag von einer konkretisierten Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Grundlage für eine Datenübermittlung durch den Verfassungsschutz. Sobald also der Verfassungsschutz meint, dass irgendwelche Umstände auch nur den Anlass für den künftigen Verdacht bieten, eine Person könnte irgendwann einmal zu einer Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung werden, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die personenbezogenen Daten dieser Person an öffentliche Stellen übermitteln. Öffentliche Stellen – darunter fällt auch jedes Gemeindeamt in unserer Republik. Wir sagen Nein zu dieser Machtbefugnis.
Beifall bei der AfD)
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie haben den ursprünglichen Gesetzentwurf mit Ihrem Änderungsantrag nicht verändert. Sie haben den Inhalt lediglich verschleiert. Ihr Änderungsantrag greift genauso in unsere Grundrechte ein wie der Entwurf zuvor.
Herr Janich, das ist einfach falsch!)
Und um unsere Polizisten zur vollumfänglichen Ergebenheit gegenüber der Regierung zu erziehen, muss der Verfassungsschutz – ich betone: muss der Verfassungsschutz – die personenbezogenen Daten von Bewerbern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst demnächst sogar an die ersuchenden öffentlichen Stellen senden. Da lässt die DDR freundlich grüßen.
Beifall bei der AfD
Aber was am schlimmsten ist: Der Verfassungsschutz darf künftig personenbezogene Daten auch an private Stellen weitergeben,
Das musste er schon vorher!)
wenn hiermit staatlich geförderte Präventions-, Ausstiegs- oder Deradikalisierungsprogramme unterstützt werden.
Wenn Sie, liebe Bürger, also nur irgendwie transfeindlich, antifeministisch oder gar antikommunistisch sind, dürfen Sie sich nicht wundern, dass die linksextreme Amadeu-Antonio-Stiftung demnächst Ihre Adresse, Ihren Arbeitgeber oder Ihre Blutgruppe erfährt. Dieses Gesetz schafft dafür die Grundlage.
Das Gesetz verletzt in fundamentaler Weise die Pflicht des Staates zur Neutralität im Umgang mit der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit von freien Menschen. Dafür sind wir 89 nicht auf die Straße gegangen.
Die AfD-Fraktion lehnt dieses Gesetz selbstverständlich ab. Und ich sage dazu: Nie wieder Sozialismus!
Beifall bei der AfD
Nie wieder Faschismus! Darüber müssen wir reden!)