- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherheitslage in der Bundesrepublik ist so angespannt wie lange nicht mehr. In dieser sehr ernsten Situation verpassen Sie heute leider die Chance, unsere Nachrichtendienste zukunftsfest aufzustellen.
Das überrascht; denn eigentlich hatten Sie genug Zeit dafür. Das Urteil, das die Grundlage für die Reform des Nachrichtendienstrechtes bildet, stammt aus dem April 2022. Schon damals hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht den Auftrag gegeben, die Übermittlungsvorschriften grundsätzlich zu überarbeiten. Sie sind nur noch bis zum Ende des Jahres anwendbar. Das bedeutet, ab dem 1. Januar hätten die Nachrichtendienste keine Möglichkeit mehr, Daten an die Polizei zu übermitteln. Sie hatten sage und schreibe 20 Monate Zeit, für diesen Bereich eine Regelung zu finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist keine Regierungsarbeit, das ist schlicht Arbeitsverweigerung.
Beifall bei der CDU/CSU)
Leider bleiben die Vorlagen auch deutlich hinter dem zurück, was verfassungsrechtlich zulässig gewesen wäre. Es fehlt zum Beispiel noch immer eine Ermächtigung für die Onlinedurchsuchung, und es ist leider auch handwerklich schlecht gemacht.
Was?)
Bei den Übermittlungsvorschriften nutzen Sie den verfassungsrechtlichen Spielraum gerade nicht aus.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Plant eine extremistische Gruppe zur Eigenfinanzierung einen nächtlichen Bankraub, ohne dass Bankmitarbeiter anwesend sind, dann darf der Verfassungsschutz nach Ihren Vorschlägen entsprechende Erkenntnisse künftig nicht mehr an die Polizeibehörden weitergeben, weil die Schutzgüter in § 19 Absatz 3 Bundesverfassungsschutzgesetz unnötig eng gezogen sind.
Auch der Weg zu diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, das heute vorliegt, ist ja durchaus bemerkenswert
Das kann man sagen!)
und alles andere als professionell. Ich höre noch die Worte der Staatssekretärin aus der ersten Lesung, als Sie mit der sprichwörtlichen Kneifzange dieses Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht haben.
Was? Das würde sie nie tun!)
Es ging dann weiter mit der Anhörung. Die Professoren waren gerade fertig mit ihren Beiträgen, da meldete sich Herr Hartmann und sagte: „Ist alles schön und gut; wir machen ein komplett neues Gesetz.“
Da hat er recht behalten!
Versprochen, gehalten!)
Sie stilisieren das jetzt hoch zu einer Sternstunde des Parlamentarismus.
Allerdings! Sie haben es nie hingekriegt!)
Ich sage Ihnen eins: Es ist vor allem eine Bankrotterklärung für diese Regierung.
Beifall bei der CDU/CSU)
Aber es ist gut, dass nach den Einwänden der Sachverständigen der Union in der Anhörung am Montag
Aller Sachverständiger!)
der Begriff der „konkretisierten Gefahr“ in § 19 des Bundesverfassungsschutzgesetzes aufgenommen wurde. Auch richtig sind aus unserer Sicht die Regelungen zur Eigensicherung im BND-Gesetz. Aber es ist ein fataler Irrweg – man kann es nur so deutlich sagen –, dass künftig nicht nach den Quellen der Information unterschieden wird.
Quatsch! Wer hat das denn aufgeschrieben? Das ist wirklich Unsinn!)
Für Informationen, die aus öffentlichen Quellen gesammelt wurden, gelten künftig die gleichen Übermittlungsvorschriften wie für diejenigen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben worden sind. Hier bleibt uns die Koalition noch immer eine Antwort schuldig und erschwert ohne Not die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden.
Beifall bei der CDU/CSU)
Für zukünftige Reformvorhaben wollen wir Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, mehr Mut und vielleicht auch mehr Geschlossenheit wünschen – untereinander, aber auch mit der Regierung.
Machen Sie sich keine Sorgen!)
Es ist schade, dass der zuständige Kanzleramtsminister heute nicht bei uns sein kann. Wir hätten gerne gehört, was er dazu sagt.
Der ist im Einsatz!)
Herr Kollege.
Er hat seine Rede zu Protokoll gegeben.
Sie kommen bitte zum Ende.
Nur durch das Vertrauen und die Unterstützung aus der Mitte des Deutschen Bundestages sind unsere Sicherheitsbehörden in der Lage, –
Herr Kollege.
– die Herausforderungen der Gegenwart zu meistern.
Die Gesetzentwürfe gehen teilweise in die richtige Richtung.
Herr Kollege, ich meinte das so, wie ich es sagte, dass Sie bitte zu Ende gekommen sein wollen.
In vielen Punkten gehen sie noch nicht weit genug und erschweren die Arbeit unserer Behörden. Wir lehnen die beiden Vorlagen ab.
Vielen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU)
Ich muss dann die Redezeit bei jemand anders abziehen.
Okay.
Ich will auch noch etwas dazu sagen!)
Das ist so.
Das Wort hat der Kollege Dr. Konstantin von Notz für Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)