- Bundestagsanalysen
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Heute ist ein guter Tag für den Parlamentarismus und die Nachrichtendienste des Bundes. Wir haben unser Versprechen aus der Anhörung wahr gemacht: Wir haben die zahlreichen Anregungen aus der Zivilgesellschaft und von der Wissenschaft aufgenommen, und wir reformieren das Nachrichtendienstrecht grundlegend.
Worum geht es? Es geht darum, dass unsere Nachrichtendienste auf ihrer Ebene Erkenntnisse sammeln, Daten und Informationen zusammenstellen und in einem demokratischen Rechtsstaat rechtssicher übermitteln. Daran hat es gekrankt. Das Verfassungsgericht hat die alten GroKo-Regelungen verworfen. Herzlichen Dank auch an die Union, die das damals mit uns gemeinsam beschlossen hat. Aber das Verfassungsgericht hat gesagt: So kann man das nicht tun. Ihr habt einen Auftrag als Parlament, regelt das bis zum 31. Dezember 2023, sonst können die Nachrichtendienste nicht mehr rechtssicher übermitteln.
Mission accomplished!)
Und das darf in einem demokratischen Rechtsstaat nicht sein, meine Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])
Wir haben es geschafft, dass es nun ein anwenderfreundliches Recht gibt. Denn die Praktikerinnen und Praktiker in den Nachrichtendiensten sind darauf angewiesen, dass sie wissen, unter welchen Rahmenbedingungen sie diese so wichtigen Daten rechtssicher übermitteln können – an inländische Stellen, an inländische öffentliche Stellen und auch zwischen den einzelnen Behörden.
Wir definieren das erste Mal die Mindestschwelle mit der zumindest „konkretisierten Gefahr“ und machen klar: Das ist die Auslöseschwelle, die eine Übermittlung ermöglicht. – Darüber hinaus zeigen wir mit einem klaren Katalog, in dem wir die Rechtsgüter aufzählen und einen Bezug zum Strafrahmen darlegen, auch klar und deutlich: Hier geht es nicht nur um die Tat als solche, sondern um die Würdigung des Staatsschutzbezuges.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir vereinheitlichen die Vorlagen, die wir von der Regierung erhalten haben, aus dem BMI und aus dem Kanzleramt. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit! Ich danke auch den geschätzten Kolleginnen und Kollegen der Ampel. Gemeinsam haben wir es geschafft, die Rechtsanwendung zu vereinheitlichen, indem wir die Rechtsgrundlagen einander angenähert haben. Der Minderjährigenschutz ist ebenso angepasst, wie nun einheitliche Übermittlungsschwellen vorliegen. Wir können zufrieden sein.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Deswegen: Lassen Sie uns aus der Debatte ausbrechen. Es geht nicht darum, dass wir Befugnisse einschränken oder Sicherheitsbehörden Fesseln anlegen wollen. Nein, im Gegenteil: Wir wollen dafür sorgen, dass unsere Nachrichtendienste, unsere Strafverfolgungsbehörden, unsere Polizei das tun, für das wir sie aufgestellt haben: die verfassungsmäßige Ordnung sowie das Recht, das Leben und das Wohl des Einzelnen zu schützen.
Das ist ja nicht getan!)
Darum geht es in einem demokratischen Rechtsstaat. Das ist nicht gegeneinander, sondern das ist füreinander. Und darum brauchen wir starke Sicherheitsbehörden. Dem werden wir mit diesem Gesetzgebungsverfahren mehr als gerecht.
Kolleginnen und Kollegen, das ist der Beginn der weiteren Bearbeitung der Reform des Nachrichtendienstrechts. Ich freue mich auch auf das weitere Tun mit den geschätzten Partnerinnen und Partnern der Ampel und lade die Union ein: Sie hatten genug Gelegenheit, die guten Vorschläge zu lesen. Ich sehe, eine breite Mehrheit hier in diesem Parlament ist möglich. Machen Sie mit!
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Sehr euphorisch! Wir würden gern noch was dazu sagen!)
Der Kollege Dr. Stefan Heck hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)