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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ist das ein Zeichen, dass die Beratung dieser durchaus emotionalen Thematik durch jemanden beschlossen wird, bei dem es eine vergleichsweise schmucklose Nachnamenslösung gab? Mal gucken. Auf jeden Fall ist das ein nicht unwichtiges Thema.
Meine Damen und Herren, die Union ist gegen keinen einzigen Vorschlag – meine Kollegin Susanne Hierl hat das hier eben schon angedeutet –, der in diesem Gesetzentwurf enthalten ist. Mich haben allerdings zwei Reden, mit etwas Schaum vor dem Mund gehalten, ein bisschen verwundert. Beim Kollegen Seitz hatte ich damit gerechnet. Ich fände es spannend, wenn der Kollege Seitz mal mit seinen Fraktionskolleginnen Harder-Kühnel und Schielke-Ziesing einen Plausch hält.
Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sie sind beide heute nicht da; vielleicht haben sie befürchtet und geahnt, dass sich ihr Kollege etwas verkrampft an dem Thema Doppelnamen abarbeitet – vollkommen aus der Zeit gefallen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)
Kollege Helge Limburg stand dem zwar nach, aber nur ein bisschen. Lieber Kollege Limburg, diese Reform des Namensrechtes ist mitnichten eine Idee der Ampel; vielmehr stellt man fest, wenn man ein bisschen weiter zurückgreift, dass es eine Arbeitsgruppe zwischen Bundesinnenministerium, unionsgeführt damals, und Bundesjustizministerium, SPD-geführt, gab. Die hat 2020 einen großen Katalog zu einer sehr grundhaften Namensrechtsreform vorgelegt. Jeder Vorschlag, den Sie heute bringen, ist darin enthalten; aber einen großen Teil haben Sie einfach vergessen. Gescheitert ist das damals leider am federführenden SPD-geführten Justizministerium.
Meine Damen und Herren, eine Reihe von Regelungen sind außerordentlich zu befürworten: die Frage der namensrechtlichen Tradition der nationalen Minderheiten, die Möglichkeit, dass Ehepaare und auch Kinder einen Doppelnamen führen können, das Thema „geschlechtsangepasste Formen“ ist ebenfalls erwähnt worden. Aber im Ergebnis ist leider mit dem Entwurf eine große Chance bislang liegen geblieben. Denn – und das müssen wir auch mal sagen – Sie machen das Namensrecht, das durchaus emotional gesehen wird, das Gegenteil von einfach und überschaubar.
Mit Ihrer Gesetzesreform, wenn Sie sie so durchsetzen, wie Sie es im Moment anstreben, verdoppeln Sie die Normanzahl. Sie verdoppeln sie! Ich gucke in die ratlosen Gesichter der FDP-Fraktion. Sie sind doch diejenigen, die immer das Thema Bürokratieabbau hochhalten. Das Gegenteil wollen Sie hier beschließen. Deswegen setzen wir auf den parlamentarischen Prozess. Ich finde es, wie gesagt, vernünftig, dass wir Wahlmöglichkeiten haben. Aber müssen diese wirklich positivgesetzlich verankert werden? Reicht es nicht, dass man die Dinge, die nicht funktionieren, einfach gesetzlich ausschließt? Das würde es wesentlich einfacher machen.
Meine Damen und Herren, das Eckpunktepapier der ministeriellen Arbeitsgruppe hatte ich schon erwähnt, und meine Kollegin hier und auch ein anderer Redner – ich erinnere mich gerade nicht mehr an seinen Nachnamen – haben das Beispiel der Rück-Einbenennung gebracht. Da hat der Minister ein bisschen nachdenklich geguckt.
Der Redner war ich! Aber Sie wollten mich ja kritisieren!)
– Nein, der Redner war der Kollege Seitz. Jetzt fällt es mir doch wieder ein. Es ist mir ein bisschen schwergefallen; aber jetzt kommt es doch wieder.
Also diese Rück-Einbenennung ist ein Thema, das wir lösen müssen. Da bleiben Sie mit Ihrem Gesetzentwurf auf halber Strecke stehen.
Das kann man ja noch nachbessern!)
Ich glaube, wir werden das noch gut beraten können. Und das hilft dann auch den Kindern.
Was ich problematisch finde – vielleicht gelingt es uns ja noch, dieses Arbeitsgruppenpapier beizuziehen –, ist die nach wie vor beibehaltene Trennung von privatem und öffentlich-rechtlichem Namensrecht. Dazu hat der Kollege Plobner schon ein bisschen ausgeführt. Warum gestalten wir das nicht übersichtlicher und einfacher? Wir als Union wollen das machen. Meine Damen und Herren, wenn Sie das als Ampel nicht hinkriegen, will ich Ihnen eines zurufen: Das Thema ist wichtig. Wenn wir als Union wieder in die Regierungsverantwortung zurückkehren – daran arbeiten Sie als Ampel kräftig; wir arbeiten an diesem Vorhaben noch viel kräftiger –, dann werden wir das Namensrecht ganz grundhaft novellieren.
Beifall bei der CDU/CSU
Dann werden Sie sich nicht mehr daran erinnern können!)
Meine Damen und Herren, einen letzten Aspekt will ich durchaus ansprechen, auch da wünschen wir uns eine grundsätzlich noch weiter gehende Regelung, die nicht alleine im Namensrecht zu schaffen ist. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit kurz auf das Thema der Erwachsenenadoption richten. Wir haben so ein bisschen das Gefühl – ich glaube, da können wir Einvernehmen erzielen –, dass das in Wahrheit nur ein Steuersparmodell ist. Bei allen Liberalisierungswünschen: Das Namensrecht ist – da muss man dann vielleicht auch die Erwachsenenadoption anpassen – bisher die letzte Hürde, die dem im Wege steht, so ein Steuersparmodell leichtfertig einzuschlagen. Lassen Sie uns dieses Steuersparmodell Erwachsenenadoption sehr weitgehend ändern! Auch das werden wir im Rahmen dieser Namensrechtsreform und der Debatte darum in das Gespräch einbringen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache.