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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf wartet mit einer Vielzahl von Detailregelungen auf. Die Materie des Namensrechtes wird hierdurch weiter verkompliziert. Einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates umfasst der Entwurf fast hundert Seiten bei hoher Komplexität. Ich beschränke mich deshalb auf wenige Aspekte:
Erstens. Wenn man schon das Namensrecht so umfassend ändert, wäre die Beseitigung des Nebeneinanders von öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Namensänderung viel wichtiger gewesen als die obsessive Befassung mit überflüssigen Doppelnamen.
Beifall bei der AfD)
Zweitens. Sinnvoll ist die ermöglichte Rückbenennung von Stiefkindern. Zur Erläuterung: Eine Frau mit Kind aus erster Ehe heiratet erneut und nimmt den Namen ihres zweiten Ehemannes an. Im Wege der Einbenennung erhält das Kind ebenfalls den Namen des zweiten Ehemannes. Wenn auch die zweite Ehe scheitert, konnte die Frau ihren früheren Ehe- oder Geburtsnamen annehmen, während eine Korrektur der erfolgten Einbenennung des Kindes bisher familienrechtlich nicht möglich war und der Ausweg der öffentlich-rechtlichen Namensänderung bei Volljährigkeit regelmäßig ausgeschlossen war. Selbstverständlich muss aber das Familienrecht selbst eine Antwort für solche Fälle vorsehen. Das geschieht nun im neuen § 1617e.
Allerdings kann dies in der Praxis zu mehreren Namensänderungen eines Kindes innerhalb weniger Jahre führen. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf heißt es: Das Kind droht zum Zeugnis der Beziehungschronik des betreuenden Elternteils zu werden. Dabei kann gerade bei wechselnden Familienstrukturen Namenskontinuität der Strohhalm sein, an dem das Kind seine unaustauschbare Identität festmacht. – Zitat Ende.
Wie beim § 1617d und an anderen Stellen fehlt auch hier eine ausdrückliche Bindung an das Kindeswohl.
Drittens. Die Reform soll neben Geburtsnamen nach friesischer oder dänischer Tradition auch geschlechtsangepasste Ehe- und Geburtsnamen nach sorbischer Tradition ebenso wie nach ausländischen Rechtsordnungen ermöglichen. Letzteres betrifft insbesondere Migranten aus dem slawischen und griechischen Sprachraum.
Für alle nationalen Minderheiten gelten ohnehin Sonderregelungen nach dem Minderheiten-Namensänderungsgesetz von 1997. Warum das Namensrecht weiter zersplittert werden soll, ist nicht ersichtlich. Wenn die dänische Minderheit seit über 150 Jahren ohne solche Sonderrechte ausgekommen ist, ist ein Handlungsbedarf nicht erkennbar.
Beifall bei der AfD)
Und jenseits der nationalen Minderheiten: Wer als Migrant nach Deutschland kommt, um zu bleiben, der muss sich integrieren, und dazu gehört, die Beschränkungen des deutschen Namensrechtes zu akzeptieren.
Viertens. Zukünftig hat jeder Volljährige das Recht, seinen Geburtsnamen einmalig auch ohne Vorliegen eines familienrechtlichen Ereignisses zu ändern. Wenn ein erwachsenes Kind von Frau Apfel und Herrn Baum nicht länger Baum heißen möchte, kann es sich in Apfel umbenennen oder auch in Baum-Apfel oder in Apfel-Baum. Diese Regelung ist ein Frontalangriff auf die Namensidentität und fügt sich nahtlos ein in die bilderstürmerische Agenda der Chaoskoalition.
Beifall bei der AfD)
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Reform in Teilen überflüssig bis gesellschaftszersetzend ist.
Lachen bei Abgeordneten der FDP)
Die deutsche Rechtstradition ist eben die deutsche Rechtstradition und schon deshalb für uns als AfD erhaltens- und schützenswert.
Zuruf von der LINKEN: Nazirecht!)
Wir brauchen weder die Annäherung an skandinavisches Recht noch die Anbiederung an Migranten.
Vor allem aber belegt diese Reform erneut die Abgehobenheit aller Regierungsparteien, die sich nicht einmal gedanklich in die Lebenswelt normaler Bürger hineinversetzen können: Ein Paar, das heiraten möchte, weil Nachwuchs unterwegs ist, träumt nicht, Herr Minister, von Doppelnamen, egal ob mit oder ohne Bindestrich.
Stattdessen macht es sich Gedanken, wie es das neue Familienauto mit genügend Platz im Kofferraum für einen Kinderwagen bezahlt. Es fragt sich, ob es auch die dringend benötigte größere und bezahlbare Wohnung findet und ob ein Einkommen ausreicht, damit sich die Mutter selbst um ihr Kind kümmern kann, wenn sie es möchte, oder ob die Eltern gezwungen sind, ihr Kind gegen ihren Willen in die Fremdbetreuung zu geben.
Herr Kollege, die Redezeit ist um.
Aber von alldem haben Sie von der Koalition keine Ahnung.
Beifall bei der AfD
Die hätten Sie auch zu Protokoll geben können!)
Das Wort hat Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)