- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf reformieren wir ein veraltetes, unflexibles Namensrecht. Wir geben den Menschen in unserem Land damit mehr Gestaltungsfreiheit bei der Wahl ihres Namens. In einer liberalen Gesellschaft ist das ein wichtiger und richtiger Schritt, um den vielfältigen Familienmodellen und Lebenswegen angemessen Rechnung zu tragen.
Lassen Sie mich drei wesentliche Punkte dieser Reform herausgreifen.
Wenn ich heute heirate, kann ich entweder den Namen meines Mannes annehmen, meinen behalten oder mich für einen Doppelnamen entscheiden; dann ist ein Name der Hauptname und der andere Name der Beiname. Mein Partner führt in diesem Fall seinen alten Namen weiter als Hauptnamen, oder wir machen das vice versa: Er hat einen Doppelnamen oder nimmt meinen Namen an. – Das führt dazu, dass zunehmend die Ehepartner unterschiedliche Namen tragen und kein gemeinsamer Name an die Kinder weitergegeben werden kann, obwohl sie das doch wollen würden.
Häufig bedeutete dies in der Vergangenheit aber auch, dass die Frauen um des lieben Friedens willen die Nachnamen ihrer Ehepartner angenommen haben, um eben einen gemeinsamen Namen, insbesondere mit ihren Kindern, zu haben. Das ist ein altmodisches Rollenverständnis. Wir wollen hier dem Bedürfnis vieler Paare gerecht werden.
Und ja, wir haben sehr, sehr viele Zuschriften gekriegt, viele Bitten, dass dieses angepackt wird, dass wir dies modernisieren, dass wir ein modernes Namensrecht in Deutschland kriegen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Denn dieses restriktive Namensrecht ist auch im europäischen Vergleich aus der Zeit gefallen und führt dazu, dass zunehmend Konflikte bei Paaren mit europäischem oder internationalem Hintergrund auftreten. Hierzu haben wir alle, wie eben gesagt, viele Anschreiben erhalten, und auf diese Lage müssen wir reagieren.
Die größte Sorge der Menschen in Deutschland!)
Deshalb führen wir den echten Doppelnamen ein, wie der Bundesjustizminister dargelegt hat. Das ist die Möglichkeit eines aus beiden Nachnamen zusammengesetzten Familiennamens, der eben auch an die Kinder weitergegeben werden kann. Hiermit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass auch durch das Namensrecht eine gleichberechtigte Partnerschaft auf Augenhöhe zum Ausdruck kommt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der echte Doppelname soll die familiäre Einheit stärken, gleichzeitig das Persönlichkeitsrecht der Ehegatten, an ihrem bisherigen Namen festzuhalten, wahren und so dem Gleichheitsgebot gerecht werden. Das stärkt Familien.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ein zweiter wesentlicher Punkt ist die Behebung des Problems der sogenannten Scheidungskinder. Wenn heute ein Elternteil nach der Scheidung vom früheren Ehenamen wieder zurück zum Geburtsnamen wechselt, kann das bei diesem Elternteil lebende Kind nur unter sehr hohen Hürden einen namensrechtlichen Gleichlauf erreichen. Kind und Elternteil im selben Haushalt haben dann unterschiedliche Namen und können dies kaum ändern. Das ist unnötig und unfair. Hier müssen wir Abhilfe schaffen. Das tut der Gesetzentwurf. Wir danken dem Justizministerium dafür. Gleichwohl werden wir im Verfahren sicherlich noch einige Punkte anmerken wollen. Denn wir haben in Deutschland eine Scheidungsquote von rund 40 Prozent. Wir reden also nicht über Einzelfälle, sondern über sehr, sehr viele Betroffene, insbesondere betroffene Kinder. Diesen Kindern müssen wir helfen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der dritte Punkt, den zu erwähnen mir wichtig ist – auch der Bundesjustizminister hat dies angesprochen, und ich tue dies auch sehr gerne als Brandenburger Abgeordnete –, ist, dass wir das Leben gerade von vielen Sorben mit diesem Gesetzentwurf leichter machen werden. Denn es wird in Zukunft möglich sein, die namensrechtlichen Traditionen unserer anerkannten nationalen Minderheiten und die geschlechterangepassten Familiennamen im slawischen Sprachraum mitzuführen. Das ist gut so! Wir sind eine vielfältige Gesellschaft, wir sind stolz auf unsere nationalen Minderheiten, und wir wollen, dass sie das Recht haben, ihre Namen so zu führen, wie es ihrer Tradition entspricht.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, diesen guten Entwurf noch besser zu machen, weitere strukturelle Punkte einzubeziehen, um mehr Klarheit in das durchaus undurchsichtige Normen- und Zuständigkeitsgeflecht des deutschen Namensrechtes zu bringen. Das ist überfällig. Notwendig ist aus unserer Sicht dabei auch, die Hürden für die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Fällen von Diskriminierung herabzusetzen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung und freue mich auf die Beratungen.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für die AfD-Fraktion hat Thomas Seitz das Wort.
Beifall bei der AfD)