- Bundestagsanalysen
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat sich erstmals umfassend zu Ausnahmen von der Schuldenbremse, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Nutzung von Sondervermögen, befasst.
Es hat gesagt, dass Ihr Haushalt nicht richtig ist!
Kühnes Framing!)
Zuvor gab es unterschiedliche Einschätzungen und Interpretationen. Bis heute wird in den Ländern unterschiedlich mit der Schuldenbremse gearbeitet. Die Praxis unterscheidet sich. Das Bundesverfassungsgericht hat nun neue Klarheit geschaffen, und alle Unterstützerinnen und Unterstützer der Schuldenbremse müssen dies begrüßen.
Beifall bei der FDP sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU])
Die Bundesregierung hat sich stets zur Schuldenbremse bekannt – für manche gar zu sehr. Mit dem zweiten Nachtrag zum Haushalt 2021 bestand die Absicht, nicht genutzte Kreditermächtigungen einzusetzen, um pandemiebedingt ausgefallene Investitionen nachzuholen. Auf dieses Vorgehen hatten sich die die Koalition bildenden Parteien bereits vor der Regierungsbildung verständigt. Auch die Vorgängerregierung hat eine ähnliche Vorgehensweise verschiedentlich eingesetzt –
Nein!
Nicht vergleichbar!)
darauf ist hingewiesen worden –, etwa beim Aufbauhilfefonds oder beim Digitalfonds.
Das Gesetz über den zweiten Nachtrag 2021 hat das Bundesverfassungsgericht nun verworfen. Deshalb hat die Bundesregierung sofort die offensichtlichen Konsequenzen gezogen:
Erstens. Die 60 Milliarden Euro Nettokreditermächtigungen im Klima- und Transformationsfonds werden gelöscht.
Zweitens. Ich habe nach § 41 der Bundeshaushaltsordnung eine Sperre für den KTF entschieden, damit zusätzliche Ausgabebelastungen für die Zukunft ausgeschlossen werden.
Und: Wir werden einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds vorlegen, der die Vorgaben aus Karlsruhe berücksichtigt.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beklagt wurde der KTF,
Widerspruch bei der CDU/CSU)
geurteilt wurde möglicherweise über die Staatspraxis. Dies kann Auswirkungen auf die Haushaltspolitik in Bund und Ländern generell haben. Deshalb wertet die Bundesregierung das Urteil zur Stunde sorgfältig aus. Es ist zu früh, bereits jetzt eine Debatte über grundlegende Konsequenzen zu führen.
Was?)
Beispielsweise gibt es ja jetzt schon eine Diskussion darüber, ob die Schuldenbremse nicht generell aufgehoben, ob sie nicht generell gelockert werden soll.
Wir führen die nicht!)
Nicht nur die Linkspartei sagt das, auch etwa der heutige Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
So ist es!)
hat vor der Bundestagswahl, noch als Kanzleramtsminister, einen Gastbeitrag veröffentlicht, wo er die Schuldenbremse, wie wir sie kennen, aufweichen wollte.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Schieben Sie es nur weg von sich!)
Die Bundesregierung sieht es anders. Wir wollen die neu gewonnene Rechtsklarheit nicht nutzen, um die Schuldenbremse zu schwächen, sondern um sie zu stärken.
Beifall bei der FDP)
Dann wird über Steuererhöhungen gesprochen: hier von der Linken, aber auch in den Medien. Und auch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gab es ja ein Liebäugeln mit Steuererhöhungen. Das ist wie die immer gleiche Lösung auf der Suche nach einem Problem.
Sie schaffen Probleme!)
Tatsächlich hat dieser Staat kein Einnahmeproblem.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit steht infrage. Ein Höchststeuerland, das seine steuerliche Belastung weiter anhebt, würde nicht nur den wirtschaftlichen Aufschwung gefährden, sondern auch massiv Investitionen verhindern, beispielsweise in neue Technologien, die wir benötigen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD
Sie haben die Erbschaftsteuer über die Hintertür erhöht! Über was reden Sie?)
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bekennt sich die Bundesregierung zu den Leitplanken ihres Handelns: einerseits zur Einhaltung der Schuldenbremse, bei der wir neue Rechtsklarheit haben, andererseits zum Verzicht auf Steuererhöhungen.
Beifall bei der FDP sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU])
Die Themen dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag – die Stichworte sind „Wachstumschancengesetz“ und „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ – belegen das ja auch.
Gleichwohl hat das Urteil Konsequenzen, auch in der längerfristigen Perspektive für den Bundeshaushalt. Es fehlt nicht an der Einsicht, sondern es fehlt
... an der Kraft!)
an den Taten, und die werden wir jetzt gemeinsam vorbereiten. Es läuft darauf hinaus, dass wir eine Praxis, die in Deutschland seit vielen Jahren besteht, verändern.
Sagen Sie mal was zu den Lösungen! Sie beschreiben die ganze Zeit das Problem!)
Es ist ja seit vielen Jahren so, dass die Haushalte immer weiter steigen und dass immer neue Staatsaufgaben und Staatsausgaben beschlossen werden. Und nun kommen wir an einen Wendepunkt: Wir werden mit weniger Geld wirksamere Politik machen müssen als im vergangenen Jahrzehnt.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU
Sie schaffen es ja nicht mal mit mehr Geld!)
Wir haben kein Einnahmeproblem, sondern wir haben schon seit vielen Jahren ein Problem damit, Prioritäten zu setzen. Wir haben uns zu klaren Prioritäten bekannt: Wir wollen eine Industrienation bleiben, die aber klimaneutral wirtschaften will.
Tja!
Wer will das denn?)
Wir wollen Aufstiegschancen durch Bildung stärken und soziale Sicherheit auch nach Schicksalsschlägen garantieren. Wir wollen eine leistungsfähige Infrastruktur und wollen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärken.
Und die Welt retten!)
All das ist möglich bei den bestehenden Einnahmen, ohne Flucht in neue Schulden oder höhere Steuern,
Beifall bei Abgeordneten der FDP
Machen Sie es doch, wenn es längst möglich ist!
Machen Sie es doch! Dann machen Sie es doch!)
wenn wir die Prioritäten klären. Insofern kann dieses Urteil nur eine Chance sein.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Lachen der Abg. Beatrix von Storch [AfD])
Das Wort hat der Kollege Alexander Dobrindt für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)