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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs elf Jahre in die Vergangenheit zurückgehen: 5. November 2012, Mexiko, Treffen der Finanzminister und Notenbankchefs der G 20. An diesem Tag und bei dieser Gelegenheit stellten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und sein britischer Amtskollege George Osborne einen weitreichenden Vorschlag vor. Die Analyse beider war klar: International tätige Konzerne haben zu viele Möglichkeiten, ihre Steuerbelastung international zu minimieren. Immer mehr Einkünfte von Konzernen stammen aus immateriellen Werten – ich stelle das natürlich ein bisschen vereinfachter dar, als es in der Realität ist –, und diese sind steueroptimiert ins Ausland übertragen worden. Das ist legal; aber es führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen, gerade im Verhältnis zu Unternehmen, die überwiegend im Inland tätig sind. Mit dem heute zu beschließenden Gesetz schaffen wir wieder mehr Wettbewerb zwischen mittelständischen Unternehmen und international tätigen Konzernen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP])
Wir setzen heute eine international abgestimmte Einigung von 138 Staaten aus dem Jahr 2021 zur globalen Mindestbesteuerung um, die im Jahr 2022 in eine europäische Richtlinie mündete und nun in deutsches Recht umgesetzt wird. International einigte man sich auf ein sogenanntes Zwei-Säulen-Modell. Bei Säule eins – über die entscheiden wir heute nicht – geht es darum, welche Steueranteile auch bei digitalen Dienstleistungen in welchem Land mit welchem Anteil versteuert werden. Hierzu laufen aktuell noch Gespräche auf internationaler Ebene. Die Säule zwei – darüber beschließen wir heute – ist die Vereinbarung eines weltweiten Steuermindestniveaus von 15 Prozent.
Das bedeutet, vereinfacht gesagt, für Unternehmen, die in anderen Ländern weniger Steuern zahlen als 15 Prozent, dass in Deutschland eine Ergänzungssteuer gezahlt werden muss, um das Mindestniveau zu erreichen. Die Folge ist – das ist das Ziel des Gesetzes –, dass die anderen Länder dann mit ihren Steuersätzen nachziehen. Ziel ist also nicht, Steuermehreinnahmen für Deutschland zu erreichen, sondern insgesamt ein Mindestniveau von 15 Prozent. Deswegen geht es nicht um Steuermehreinnahmen, sondern um Steuerfairness. Es geht um Wettbewerbsgleichheit der Marktteilnehmer. Das betrifft Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro.
Damit sind aber auch einige Fragestellungen verbunden: Es stellt sich die Frage nach einheitlichen Gewinnermittlungsmaßstäben. Es ist ein unglaublich komplexes System von über 200 Datenpunkten, die erhoben werden müssen. Es ist eine unglaubliche bürokratische und administrative Herausforderung für die deutschen Konzerne, weil es auch eine komplett neue Steuersystematik neben dem bisherigen Steuersystem ist. Deshalb muss man – Kollege Mordhorst hat es gesagt – mit großzügigen Übergangsregelungen arbeiten und gegebenenfalls auch diese Übergangsregelungen im Laufe der Umsetzung noch mal verlängern. Zudem muss man auch sehen: Wie reagieren die anderen Länder, zum Beispiel die USA, die diesem Abkommen nicht beigetreten sind? Die USA sind ein großer Markt für die deutschen Unternehmer, und deswegen muss man vielleicht auch hier noch Anpassungen vornehmen, wenn die USA entsprechende Maßnahmen ergreifen als Reaktion auf die Mindestbesteuerung. Hier muss man, glaube ich, in der Zukunft flexibel sein.
Wir als Unionsfraktion begrüßen den Gesetzentwurf, werden ihm auch zustimmen. Wir haben heute aber auch einen Entschließungsantrag vorgelegt, und darin sind drei Maßnahmen, die sinnvoll und in der Fachwelt nicht umstritten sind. Da müssen wir noch mal schauen, dass wir das hinbekommen.
Erstens wollen wir die Bundesregierung auffordern, auch die USA und andere Länder, die bisher noch nicht beigetreten sind, mit in das Projekt aufzunehmen und zu beteiligen. Zweitens brauchen wir eine bürokratiearme Umsetzung; das heißt, wir brauchen die Anforderungen für die Datenübermittlung der Unternehmen möglichst schnell sowie eine White List für Unternehmen, die in Europa den Standards entsprechen, sodass hier keine Meldungen gemacht werden müssen. Der dritte Punkt ist, dass wir gerade bei der Gewerbesteuerpflicht die Hinzurechnungsbeträge nach dem Außensteuergesetz so anpassen, dass verfassungsrechtliche Zweifel behoben werden, weil es ansonsten für den gesamten Gesetzentwurf gefährlich wäre und so ein Gleichlauf zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz und nach der globalen Mindestbesteuerung hergestellt wird.
Ich denke, diese Punkte und unser Antrag insgesamt sind gut, und ich hoffe auf breite Zustimmung, weil es vernünftige und fachlich fundierte Vorschläge sind.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Ich will zum Schluss noch mal sagen: Das ist eine große Bürokratie, die wir den Unternehmen mit Kosten von 750 Millionen Euro und mehr aufbürden. Deswegen bitte ich Sie herzlich, unnötige Bürokratie, wie zum Beispiel im Wachstumschancengesetz mit den Meldepflichten für nationale Steuergestaltungsmodelle, wegzulassen – die sind unnötig. Hier ist das okay zum Zwecke der Steuerfairness. Wir stehen zur Steuerfairness; aber wir wollen keine überbordende Bürokratie. Bitte überlegen Sie das noch einmal in den Verhandlungen nächste Woche.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat Parsa Marvi jetzt das Wort.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)