Tagesordnungspunkt:
a)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze b)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union c)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes d)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften e)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Sichere digitale Identitäten schnellstmöglich in Deutschland einführen f)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Vermarktung regionaler Lebensmittel stärken – Agrarexporte ausbauen 2.Antrag auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 1 des ESM-Finanzierungsgesetzes –zu dem Antrag der Abgeordneten Zaklin Nastic, Ali Al-Dailami, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: 20 Jahre Guantánamo – Gefangenenlager umgehend schließen i)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Reichardt, Jürgen Pohl, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Gesetzlicher Mindestlohn – Zulagen und Sonderzahlungen nicht anrechnen j)Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 9/23 und 2 BvE 10/23
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Beifall:
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie den Bundestag verkleinern wollen, könnten wir einen einfachen Weg gehen: Überhang- und Ausgleichsmandate werden bundesweit und nicht mehr länderweit ermittelt. Sofort wäre er viel kleiner.
Da gehen Sie doch schon voran!)
– Mit Ihnen diskutiere ich darüber überhaupt nicht.
Da verlieren Sie auch!)
Dass es einen Prozessbevollmächtigten geben muss, ist ja klar. Wir werden uns auch der Stimme enthalten. Aber Ihr Wahlrecht halte ich wirklich für grundgesetzwidrig. Man darf nie die Mehrheit eines Parlaments nutzen, um das Wahlrecht so zu ändern, dass man die CSU und Die Linke aus dem Bundestag rauswerfen kann.
Das macht der Wähler!
Da hat er mal recht!)
Das ist nicht in Ordnung.
Zuruf des Abg. Daniel Baldy [SPD])
Aber die CSU ist auch nicht viel moralischer; denn sie schlägt statt drei fünf Direktmandate vor und sagt: Dann sind wir drin und nur die Linken sind draußen. – Das ist auch kein moralischer Weg.
Abgesehen davon ist die Wahlrechtsänderung aus zwei Gründen grundgesetzwidrig. Sie haben nicht bedacht, dass es sich bei der Fünfprozenthürde und der Regelung zu den drei Direktmandaten um kommunizierende Röhren handelt. Wenn Sie die örtlich starken Parteien ausschließen, weil Sie die Regelung zu den drei Direktmandaten abschaffen, können Sie nicht an der Fünfprozenthürde festhalten. Dann müssen Sie vielleicht auf 4 oder 3 Prozent heruntergehen. Das gilt übrigens auch für die CSU: Wenn Sie auf fünf Direktmandate hochgehen, dann müssen Sie auch die Sperrklausel senken. Das haben Sie nicht verstanden.
Darum geht’s doch jetzt gar nicht!)
Das Zweite ist: Es geht ja nicht nur um das passive Wahlrecht von Parteimitgliedern, sondern auch um das von anderen Leuten. Wenn man 200 Unterschriften sammelt, kann man in einem Wahlkreis antreten. Stellen Sie sich einmal vor: Ich trete in Treptow-Köpenick unabhängig an, nicht für Die Linke. Ich bitte Die Linke, keinen Kandidaten aufzustellen; das wird sie dann auch nicht machen.
Die Linke gibt es dann gar nicht mehr!)
Ich mache Wahlkampf, kriege wieder die relative Mehrheit der Stimmen und bin Mitglied des Bundestages.
Na, wohl kaum!)
Wenn mich aber Die Linke aufstellt und ich kriege dieselbe Stimmenzahl und Die Linke keine 5 Prozent erreicht, dann bin ich nicht Mitglied des Bundestages.
Macht total Sinn!)
Das heißt, die Wählerinnen und Wähler entscheiden dann nicht darüber, ob ich oder ein anderer Mitglied des Bundestages wird, sondern nur über die relative Mehrheit.
So ist es!)
Die Art der Aufstellung entscheidet über die Mitgliedschaft im Bundestag. Das verletzt die Wahlrechtsgleichheit ganz zweifellos.
Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Anna Kassautzki [SPD])
Sie werden es erleben.
Ich freue mich schon auf mein Plädoyer beim Bundesverfassungsgericht. Was Ihre drei Prozessbevollmächtigten da entgegnen wollen, darauf freue ich mich nur begrenzt. Wieso es drei sein müssen, verstehe ich auch nicht.
Habe ich Ihnen erklärt!)
Zwei genügen doch.
Bis nachher!
Beifall bei der LINKEN
Ein Professor kann das auch alleine!)