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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie den Bundestag verkleinern wollen, könnten wir einen einfachen Weg gehen: Überhang- und Ausgleichsmandate werden bundesweit und nicht mehr länderweit ermittelt. Sofort wäre er viel kleiner.
Da gehen Sie doch schon voran!)
– Mit Ihnen diskutiere ich darüber überhaupt nicht.
Dass es einen Prozessbevollmächtigten geben muss, ist ja klar. Wir werden uns auch der Stimme enthalten. Aber Ihr Wahlrecht halte ich wirklich für grundgesetzwidrig. Man darf nie die Mehrheit eines Parlaments nutzen, um das Wahlrecht so zu ändern, dass man die CSU und Die Linke aus dem Bundestag rauswerfen kann.
Das ist nicht in Ordnung.
Zuruf des Abg. Daniel Baldy [SPD])
Aber die CSU ist auch nicht viel moralischer; denn sie schlägt statt drei fünf Direktmandate vor und sagt: Dann sind wir drin und nur die Linken sind draußen. – Das ist auch kein moralischer Weg.
Abgesehen davon ist die Wahlrechtsänderung aus zwei Gründen grundgesetzwidrig. Sie haben nicht bedacht, dass es sich bei der Fünfprozenthürde und der Regelung zu den drei Direktmandaten um kommunizierende Röhren handelt. Wenn Sie die örtlich starken Parteien ausschließen, weil Sie die Regelung zu den drei Direktmandaten abschaffen, können Sie nicht an der Fünfprozenthürde festhalten. Dann müssen Sie vielleicht auf 4 oder 3 Prozent heruntergehen. Das gilt übrigens auch für die CSU: Wenn Sie auf fünf Direktmandate hochgehen, dann müssen Sie auch die Sperrklausel senken. Das haben Sie nicht verstanden.
Darum geht’s doch jetzt gar nicht!)
Das Zweite ist: Es geht ja nicht nur um das passive Wahlrecht von Parteimitgliedern, sondern auch um das von anderen Leuten. Wenn man 200 Unterschriften sammelt, kann man in einem Wahlkreis antreten. Stellen Sie sich einmal vor: Ich trete in Treptow-Köpenick unabhängig an, nicht für Die Linke. Ich bitte Die Linke, keinen Kandidaten aufzustellen; das wird sie dann auch nicht machen.
Die Linke gibt es dann gar nicht mehr!)
Ich mache Wahlkampf, kriege wieder die relative Mehrheit der Stimmen und bin Mitglied des Bundestages.
Wenn mich aber Die Linke aufstellt und ich kriege dieselbe Stimmenzahl und Die Linke keine 5 Prozent erreicht, dann bin ich nicht Mitglied des Bundestages.
Das heißt, die Wählerinnen und Wähler entscheiden dann nicht darüber, ob ich oder ein anderer Mitglied des Bundestages wird, sondern nur über die relative Mehrheit.
Die Art der Aufstellung entscheidet über die Mitgliedschaft im Bundestag. Das verletzt die Wahlrechtsgleichheit ganz zweifellos.
Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Anna Kassautzki [SPD])
Ich freue mich schon auf mein Plädoyer beim Bundesverfassungsgericht. Was Ihre drei Prozessbevollmächtigten da entgegnen wollen, darauf freue ich mich nur begrenzt. Wieso es drei sein müssen, verstehe ich auch nicht.
Beifall bei der LINKEN
Ein Professor kann das auch alleine!)