- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Fünften Änderungsgesetzes zum VwVfG geht die Koalition heute einen weiteren wichtigen Schritt voran zu einer verstärkten Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens. Wir sind zugegebenermaßen alle froh, dass die Zeiten der Covid-19-Pandemie mit Lockdown und Kontaktbeschränkungen hinter uns liegen.
Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Diese Zeiten haben aber das Planungssicherstellungsgesetz hervorgebracht und damit in Ausnahmezeiten Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie insbesondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin ordnungsgemäß möglich und durchführbar gemacht. Dieses Planungssicherstellungsgesetz – das wurde in der Sachverständigenanhörung auch deutlich – ist eine positive Errungenschaft aus der Pandemiezeit. Es läuft jedoch Ende des Jahres aus. Daher besteht der heutige Handlungsbedarf.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden vor allem Regelungen zur Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Verwaltungsverfahrensgesetz überführt. Diese Regelungen haben sich nämlich in der Praxis bewährt. Es ist das gemeinsame Anliegen von Bund und Ländern, Behörden, Vorhabenträgern, Unternehmen und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern diese Verbesserungen und Vereinfachungen dauerhaft zur Verfügung zu stellen als allgemeines Verwaltungsrecht, und zwar unmittelbar, gegenwärtig und selbstbetroffen.
Im Verwaltungsverfahrensrecht ist es üblich und gute Praxis, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Bundesländern auf der Grundlage eines Bund-Länder-Musterentwurfs erarbeitet wird. Dies gewährleistet im Ergebnis einen Gleichlauf der Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder.
Mein Dank geht an dieser Stelle auch – das darf nicht untergehen – an die Bundesländer für die Unterstützung dieses wichtigen und vor allen Dingen auch eilbedürftigen Vorhabens.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Die Bundesregierung unterstützt daher ausdrücklich den Wunsch der Bundesländer, das Planungssicherstellungsgesetz noch einmal zu verlängern, damit sie ausreichend Zeit haben, ihre Verwaltungsverfahrensgesetze anzupassen und Regelungslücken dementsprechend zu vermeiden. Mit dem Änderungsantrag greift die Koalition dieses Anliegen des Bundesrats auch ausdrücklich auf.
Die einheitliche Fortentwicklung der VwVfG in Bund und Ländern ist von besonderer Bedeutung, auch für die Beschleunigung unseres Angebotes für Onlineverfügbarkeit von Verwaltungsdienstleistungen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Verbesserungen. So werden die Möglichkeiten der elektronischen Schriftformersetzung im Verwaltungsverfahrensrecht erweitert. Es werden insbesondere elektronische Postfächer für schriftformbedürftige Erklärungen gegenüber den Behörden zugelassen. Zudem wird das qualifizierte elektronische Siegel als Schriftformersatz für Behörden eingeführt.
Gerne greife ich auch die Hinweise aus der Ausschussberatung auf, deren Gegenstand unter anderem die Besorgnis von Zersplitterung der Verwaltungsverfahrensordnungen gewesen ist. Für das Gelingen einer umfassenden Verwaltungsdigitalisierung ist eine möglichst einheitliche Fortentwicklung der drei Verwaltungsverfahrensordnungen von besonderer Bedeutung. Dessen sind wir uns bewusst. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit konnte dies in diesem Gesetzgebungsvorhaben allerdings noch nicht berücksichtigt werden. Die Bundesregierung arbeitet aber bereits an den angepassten Folgeänderungen für das SGB I und die Abgabenordnung.
Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine stetige Aufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die interne Digitalisierung zur Beschleunigung von Verwaltungsprozessen und die Zusammenarbeit der Behörden von Bund, Ländern und Kommunen sind dabei gleichbedeutend mit dem Onlineangebot von möglichst vielen Verwaltungsdienstleistungen für den Alltag der Menschen in unserem Land. Gerade aus diesem Grund bitte ich Sie auch zu fortgeschrittener Stunde, kurz vor dem Wochenende, um Zustimmung zu diesem Gesetz, weil es im Interesse aller Beteiligten ist und von allen Beteiligten – Bund, Ländern und Kommunen – auch erwartet wird.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Philipp Amthor hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)