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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften. Mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut bindend.
In dem eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde dargelegt, dieser Verpflichtung mit einem CO2-Aufschlag nachzukommen. Mit Ausnahme der Infrastrukturgebühr bis Ende 2025 und zudem einer Reduzierung des regulären Satzes auf 25 Prozent sollen Ermäßigungen für emissionsfreie Fahrzeuge umgesetzt werden. In der EU haben die Mitgliedstaaten einen Gestaltungsspielraum bei dieser Richtlinie, sodass die Gebühren für emissionsarme oder -freie Fahrzeuge entsprechend ermäßigt werden können.
Mit der Maßgabe der Bepreisung und zum Einführungszeitpunkt aus dem Koalitionsausschuss vom März dieses Jahres hat das Ministerium einen entsprechenden Entwurf erarbeitet. Ja, das heute vorliegende Paket mit der Entschließung ist ein Kompromiss von drei Parteien. Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aber auch darauf geeinigt, den CO2-Aufschlag unter der Bedingung der Vermeidung einer Doppelbelastung einzuführen. Dies wird noch mal in der Entschließung der Koalition deutlich bekräftigt.
Der Aufwuchs der Förderprogramme nach KsNI wird dabei eine entscheidende Rolle spielen. Auch die Evaluation zur Entlastung der Branche durch diese Programme ist Bestandteil der Entschließung.
Mit Blick auf die Vermeidung der Doppelbelastung kommt aber auch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bedeutung zu, entsprechend gegenzusteuern. Hier muss ein gangbarer Vorschlag vorgelegt werden.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bei den Antrieben muss Technologieoffenheit – auch E-Fuels und biogene Kraftstoffe – gelten. Das ist unsere Position.
Zusätzlich erzielte Einnahmen durch die CO2-Maut sollen für Maßnahmen im Bereich Mobilität genutzt werden. Hierzu zählen die dringend benötigte Ertüchtigung und der notwendige Ausbau der Bundesfernstraßen, der Brücken, der Schienenwege und der Wasserstraßen.
Die dominante Rolle im Güterverkehr wird auch weiterhin die Straße einnehmen; das haben Langfristprognosen unterstrichen. An dieser Stelle sei gesagt: Gemäß Mautstatistik 2021 werden deutlich über 40 Prozent der mautpflichtigen Fahrleistungen in Deutschland mit nicht gebietsbezogenen Lkw erbracht.
Zur Bewältigung der zusätzlichen Verkehre sind die Sanierung und der Ausbau aller Verkehrsträger unumgänglich. Der Finanzierungskreislauf Straße wird bei den Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe bei der Maut weiterhin erhalten bleiben.
Zurufe von der CDU/CSU: Stimmt doch gar nicht!
Eng verknüpft mit der Maut ist das so wichtige Planungsbeschleunigungsgesetz, welches heute noch debattiert wird. Endlich werden dann die wesentlichen Infrastrukturstellen beschleunigt saniert und ausgebaut werden können.
Es ist ebenso unbestritten wie nötig, die auf Verschleiß gefahrenen Verkehrsadern wieder in einen akzeptablen Zustand zu bringen. Hierzu werden auch die Mittel aus der Maut benötigt; sie fließen in die Mobilität. Wichtige Autobahnprojekte werden in das überragende öffentliche Interesse gestellt. Autobahnbrücken werden priorisiert geplant und beschleunigt. Der Planungs- und Genehmigungszeitraum wird halbiert.
Zur lautstarken Kritik der CDU seien zwei Dinge noch erwähnt:
Erstens. Adressieren Sie die Kritik auch an Ihre EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Stichwort: „Umsetzung EU-Recht wie hier bei der Maut“.
Das ist doch Quatsch! Sie haben doch Spielraum!)
Zweitens möchte ich Sie erinnern, dass Sie 2019 als Teil der damaligen Regierung den CO2-Aufschlag bereits 2023 einführen wollten, im Entwurf des Klimaschutzprogramms sogar mit 200 Euro die Tonne.
Ich komme zum Schluss. Der Bundesrat hat bereits einer Fristverkürzung zugestimmt. Das deutet bereits eine breite Zustimmung an. Der Bedarf an Mitteln leitet sich aus dem Sanierungsstau deutlich ab. Der ist enorm. Die Maut sichert letztendlich die Finanzierung der Erhaltung der für Deutschland so wesentlichen Infrastruktur im Verkehr.
Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Thomas Bareiß.
Beifall bei der CDU/CSU)