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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe …“: ein schöner Satz, ein hehres Gebot. So stand es in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zu lesen. Wie die angesprochenen staatlichen Organe der DDR dieses Gebot in ihrer Herrschaftspraxis umsetzten, ist bekannt. Was lehrt uns das? Gesetze sind wie Beton: Es kommt darauf an, was man daraus macht.
Die Bundesregierung möchte in das Richtergesetz den folgenden Satz aufnehmen:
„Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters darf nicht berufen werden, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“
Ein Satz, dem man kaum widersprechen mag. Wer würde schließlich auch wollen, dass Menschen, die Freiheit oder Demokratie ablehnen, als Richter tätig sind – außer vielleicht diese selbst?
Vor einiger Zeit hat der Bundestag das Waffengesetz geändert. Nunmehr heißt es dort sinngemäß, Waffen besitzen dürfe nicht, wer Mitglied in einer Vereinigung sei, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolge. Auch dem wird kaum jemand widersprechen wollen. Denn so wenig Verfassungsfeinde Richter sein sollten, so wenig sollten sie bewaffnet sein.
Aber wie eingangs festgestellt: Es kommt darauf an, was man daraus macht. Und da beginnen die Probleme.
Zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört an prominenter Stelle das Recht zur Bildung einer Opposition zu den herrschenden Parteien. Die Bildung und Betätigung politischer Parteien ist nach dem Grundgesetz ausdrücklich frei. Das Verbot einer Partei ist allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.
Diesseits eines solchen Parteiverbots ist es von Verfassungs wegen unzulässig, die politische Betätigung einer Oppositionspartei im Verwaltungswege zu behindern. Dem zuwider wird jedoch aktuell bereits das Waffengesetz dazu missbraucht, unbescholtene Bürger zu drangsalieren, denen nichts weiter vorgeworfen werden kann außer der Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei.
Beifall bei der AfD
Wozu brauchen sie Waffen? Das leuchtet nicht ein! Was ist das denn für eine Partei?)
Dabei tut sich leider das CDU-regierte Bundesland Nordrhein-Westfalen besonders unrühmlich hervor. Gerade eben ist mir wieder ein solcher Fall aus meiner Nachbarschaft bekannt geworden.
Ziel ist ganz offenkundig, die Opposition in diesem Land dadurch zu schwächen und zu behindern,
Dass man ihnen die Waffen wegnimmt?)
dass man Parteimitglieder behördlicherseits schikaniert, um so möglichst viele Bürger von einer oppositionellen Betätigung abzuschrecken.
Beifall bei der AfD
Warum brauchen die jetzt Waffen?)
Dieses schändliche Vorgehen beschädigt seinerseits die freiheitliche demokratische Grundordnung, die schützen zu wollen man dabei aber vorgibt.
Es ist ein schlimmer Verdacht, dass es auch bei der hier gegenständlichen Gesetzesänderung letztlich eigentlich nicht um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geht, sondern um deren Beschädigung.
Beifall bei der AfD)
Leider ist das ein auch durch Tatsachen begründeter Verdacht, nicht zuletzt, weil die Bundesregierung in ihrer Begründung selbst schreibt, es gehe ihr um ein starkes politisches Signal gegen rechts, also gegen die Opposition. Ja, was soll das denn heißen? Das ist ein Offenbarungseid!
Beifall bei der AfD
Das mit den Waffen ist mir nicht klar geworden!)