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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD möchte den Fachkräftemangel und die Altersarmut bekämpfen, indem die Hinzuverdienstgrenzen für Witwen abgeschafft werden. Die Bekämpfung des Fachkräftemangels ist grundsätzlich ein ganz, ganz wichtiges Thema. Gerade bei älteren Menschen gibt es hier viele Maßnahmen, die wir dort in Angriff nehmen könnten. Wir könnten es Menschen im Rentenalter einfacher machen, im Betrieb zu bleiben. Wir könnten den Sachgrund „Alter“ bei Befristung streichen. Und: Wir könnten Anreize für Frühverrentung konsequent auslaufen lassen.
Änderungen an der Witwenrente, wie in Ihrem Antrag gefordert, gehören allerdings nicht zu diesen geeigneten Maßnahmen. Damit wir hier alle auf demselben Stand sind – von einigen wurde es schon angesprochen –, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, wofür die Witwenrente ursprünglich gedacht ist. Sinn und Zweck der Witwenrente ist es, die Hinterbliebenen neben ihrem emotionalen Leid nicht noch mit finanziellen Sorgen zu belasten, bis sie wieder in der Lage sind, auf den eigenen Beinen zu stehen.
Wir dürfen die Witwenrente nicht mit der Altersrente in einen Topf werfen. Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten stammten aus einer Zeit, in der man Ältere vom Arbeitsmarkt fernhalten wollte. Der Arbeitsmarkt hat sich gedreht, und deshalb haben wir auch die Hinzuverdienstgrenzen abgeschafft.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Die Hinzuverdienstgrenzen der Witwen hatten allerdings nie das Ziel, die Hinterbliebenen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Es ging darum, Überbelastung zu vermeiden. Denn der Witwenrente steht keine eigene Beitragszahlung des Beziehenden gegenüber. Die Kosten müssen von dem Versicherten und dem Steuerzahler gezahlt werden. Das ist gut; denn in einer sozialen Marktwirtschaft wird denjenigen geholfen, die auf Hilfe angewiesen sind.
Der verstorbene Beitragszahler hat auch Beiträge gezahlt!)
Um die Akzeptanz für ein solches System aber zu erhalten, muss derjenige, der selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, am Ende auch nicht mehr vom Kollektiv getragen werden. Das müssen nämlich am Ende die Beitragszahler decken, die mit höheren Beiträgen belastet werden, was dann wiederum Arbeit weniger attraktiv macht und eine größere Gruppe vom Arbeitsmarkt fernhält. Am Ende ist durch diese Maßnahme also nichts gewonnen, um inländisches Arbeitspotenzial zu heben, sollten wir die Abgabenlast in vielen Bereichen senken.
Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich bin auch aus allen Wolken gefallen, als ich gesehen habe, dass in Ihrem Antrag ein Lastenausgleich zwischen Kinderlosen und Eltern vorgesehen ist, und zwar durch die Rückzahlung von Rentenbeiträgen in Höhe von 20 000 Euro pro Kind. Das ist wirklich Wahnsinn; denn auch da bleiben Sie uns schuldig, wie das Ganze dann finanziert werden soll.
Und nicht nur für Sie, sondern auch für alle anderen Parteien: Die Rentenversicherung ist kein Selbstbedienungsladen – weder um Ihre altertümliche Familienpolitik in irgendeiner Form zu stützen noch um Wahlgeschenke an Babyboomer zu verteilen.
Beifall bei der FDP
Na, na, na! Nichts gegen Babyboomer, Frau Schulz! Die sind super!)
Für die SPD-Fraktion hat das Wort Dr. Tanja Machalet.
Beifall bei der SPD)