- Bundestagsanalysen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wird nicht nur das Studium gestärkt. Mit zahlreichen Änderungen wird die Pflege insgesamt in vielen Bereichen maßgeblich verbessert. Mit einer Regelung ist sogar ein echter Quantensprung verbunden, für den viele Kolleginnen und Kollegen hier seit vielen Jahren gekämpft haben.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz wird die hochschulische Pflegeausbildung durch die Umwandlung in ein duales Studium endlich gangbar gemacht, und der Geburtsfehler der fehlenden Ausbildungsvergütung wird korrigiert. Das macht diese bisher wenig genutzte Ausbildungsvariante deutlich attraktiver. Wir brauchen diese Pflegekräfte mit Bachelorabschluss dringend. Sie verbessern den Personalmix in der Pflege. Sie stehen für Leitungsfunktionen oder für neue Versorgungsmodelle wie die Community Health Nurse zur Verfügung.
Besonders freut mich, dass es uns im Gesetzgebungsverfahren gelungen ist, die hochschulische Ausbildung noch einmal deutlich aufzuwerten. Sie wird ab 2025 um Module erweitert, die zunächst bei drei besonders wichtigen Indikationen die selbstständige Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten erlauben, nämlich bei Demenz, Diabetes und Wundversorgung. Das ist ein wirklicher Quantensprung für die Pflege, der ihr gehörigen Rückenwind und Anerkennung verschaffen wird.
Klar ist aber auch: Das ist nur ein erster Schritt. In einem zweiten Schritt muss diese erweiterte Kompetenz auch auf die berufliche Pflegeausbildung ausgeweitet werden, und das wird im nächsten Jahr mit einem Pflegekompetenzgesetz auch der Fall sein.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])
Um an dieser Stelle den Entschließungsantrag der Union gleich abzuräumen: Die Finanzierung der hochschulischen Pflege führt zu keiner unvertretbaren Belastung der Eigenanteile. Wir reden derzeit von wenigen Hundert Studierenden und mittelfristig vielleicht von etwas über 1 000 pro Jahr. Bei der beruflichen Pflegeausbildung sind es dagegen jährlich 60 000 Auszubildende – eine ganz andere Größenordnung. Bei diesen 60 000 schlagen sowohl der praktische als auch der schulische Ausbildungsanteil auf die Eigenanteile durch, während bei der hochschulischen Ausbildung ja den einen Teil die Länder zahlen. Viele künftig Studierende hätten zudem eine berufliche Pflegeausbildung begonnen, kommen also gar nicht zusätzlich in das Finanzierungssystem.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meine restliche Redezeit nutzen, um abschließend noch zwei Aspekte besonders herauszuheben. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Vielzahl von Regelungen zur erleichterten Anerkennung von ausländischen Pflegekräften. Hier hat es in der Vergangenheit zu viele Hürden und zu viel Bürokratie gegeben. Die jetzt umgesetzten Nachbesserungen sind wichtig, weil wir weiterhin auf ausländische Pflegekräfte angewiesen sind. Nebenbei bemerkt: Viele Kräfte im Ausland sind hochschulisch ausgebildet und in ihren Ländern zu heilkundlichen Tätigkeiten berechtigt.
Zum Schluss noch der Hinweis auf die ebenfalls enthaltene Ausweitung der Kinderkrankentage. Eltern erkrankter Kinder können künftig 15, Alleinerziehende 30 Tage in Anspruch nehmen; bei stationärer Behandlung ist der Anspruch unbegrenzt. Damit wird ein familienpolitisch wichtiges Anliegen umgesetzt und letztlich noch einmal die Pflege – in diesem Fall innerhalb der Familie – gestärkt.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])
Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen für die sehr gute Zusammenarbeit. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Es ist ein Gesetz, das die Pflege ein gutes Stück voranbringen wird.
Ich bedanke mich bei Ihnen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Das Wort hat nunmehr die Kollegin Simone Borchardt, CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)