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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
„Der Gesetzentwurf ist zu früh und unvollständig. Er enthält gute und wichtige Vorhaben, doch die Regierung versucht gerade, ein Haus zu bauen, ohne vorher ein Fundament zu gießen.“
Das war jetzt ein Plagiat. Das ist nämlich nicht von mir, sondern von Peter Westenberger, dem Geschäftsführer des Verbands Die Güterbahnen. Das hat er im Juni so gesagt, und er hat absolut recht. Ein Haus ohne Fundament, das ist doch, seien wir ehrlich, der rote Faden in der Schienenpolitik seit Beginn dieser Legislaturperiode. Ein Haus ohne Fundament!
Seit 20 Jahren ist das so!)
Mit der hier vorliegenden Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes – ich glaube, uns allen geht BSWAG leichter über die Lippen –, die wir heute in erster Lesung beraten, will der Bund – wir haben es gehört – durch zusätzliche Finanzierungsoptionen erhöhte Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur ermöglichen, zum Beispiel bezüglich der Kosten für einmaligen Aufwand, für Instandhaltung, für bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen und für Digitalisierung. Das ist grundsätzlich erst mal zu begrüßen.
Aber: Nur durch ein paar zusätzliche Finanzierungsoptionen, die dazu noch unpräzise und unvollständig sind, wird es keine bessere Instandhaltung der Infrastruktur geben. Insbesondere der im Gesetzentwurf geschätzte Finanzierungsbedarf für die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen ist – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Entwurf – „nur grundsätzlich benannt“ und „nur begrenzt belastbar“. Es ist also ein Gesetz, bei dem Sie nicht wissen, was Sie machen wollen und was das kosten soll.
Beifall bei der CDU/CSU
Ein typisches Ampelgesetz!)
Einmal mehr hat man den Eindruck, dass Sie in größter Eile, aber handwerklich sehr schlecht gemacht mehr Mittel bereitstellen wollen, ohne genau zu wissen, wie viele Mittel denn benötigt werden und wofür. So werden die Forderungen der DB eins zu eins übernommen, ohne dass das BMDV die Bedarfe prüft. Das stößt nicht nur uns auf, sondern auch dem Bundesrechnungshof, der das erneut kritisiert hat.
Beifall bei der CDU/CSU
Das stimmt einfach nicht!)
Damit kommen wir zum Kernproblem Ihrer Vorgehensweise. Es fehlt Transparenz, und es fehlt, um Westenberger nochmals zu zitieren, das Fundament, das für die Finanzierung wichtig ist, nämlich die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft, die Sie allerdings schon zum 1. Januar nächsten Jahres einführen wollen. Wenn Sie die Finanzierung der Schieneninfrastruktur neu aufstellen wollen, wenn Sie die Finanzierung vereinfachen wollen, dann müssen Sie doch endlich auch aufzeigen, wie die neue Struktur für die Infrastruktur funktionieren soll. Und wenn Sie mit der Änderung des BSWAG die Finanzierung der geplanten Generalsanierungen ermöglichen wollen – die erste, die Riedbahn, steht bereits in weniger als einem Jahr zur Realisierung an –, müssten Sie dann nicht heute schon wissen, welcher Umfang und welche Kosten für die Generalsanierung wirklich auftreten? Was ist denn das eigentlich für ein Blindflug?
Beifall bei der CDU/CSU)
Abschließend noch ein Punkt, der auch fehlt, der aber besonders wichtig ist, nämlich die Digitale Schiene Deutschland. Es braucht eine dauerhafte Fördermöglichkeit, um auch die digitale Fahrzeugausrüstung und Technik zu fördern; denn wenn man die Finanzierung der Digitalen Schiene Deutschland nur auf die Schiene oder gleisnahe Technik begrenzt, wird das nichts. Wenn Sie es mit der Digitalisierung ernst meinen, müssen den Versprechen jetzt auch Taten folgen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Christian Schreider hat das Wort für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)