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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Fall in Castrop-Rauxel dieses Jahr im
Januar muss uns alle besorgen. Zwei Iraner sind am 7. Januar 2023 festgenommen worden, 25 und 32 Jahre alt, beide Anhänger des „Islamischen Staates“. Sie hatten
einen Giftstoffanschlag geplant. Auf die Schliche ist man ihnen über die Kommunikation gekommen, weil sie sich auf Telegram über die Frage der Beschaffung von
Rizin und Eisenpulver ausgetauscht hatten. Natürlich ist das ein großer Erfolg unserer Sicherheitsarchitektur und auch unserer Dienste. Es zeigt aber
gleichzeitig auch, wie verwundbar unsere offene und freie Gesellschaft ist. Wenn wir diesen Fall aufarbeiten, müssen wir allein deshalb die Frage stellen: Gibt
es Lehren, die wir daraus ziehen sollten? Da gibt es zwei Aspekte, über die man natürlich reden muss:
Zum einen: Es wurde mehrfach versucht, die IP-Adressen zuzuordnen. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass es nur gelungen ist, nach sechseinhalb Tagen die
IP-Adresse zuzuordnen, weil einer der beiden einen Telekommunikationsanbieter gewählt hat, der zufälligerweise sieben Tage speichert.
Machen doch fast alle! Überwiegend!)
Deswegen steht die berechtigte Frage im Raum: Wenn das ein Anbieter gewesen wäre, der nur vier Tage speichert,
hätte dieser furchtbare Anschlag dann unter Umständen stattfinden können? Diese Frage ist deshalb berechtigt.
Zuruf der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Der zweite Punkt ist, dass wir wieder nur aufklären konnten, weil wir einen Hinweis von einem ausländischen Dienst bekommen haben. Wenn ich das jetzt
weiterstricke und frage: „Welche Konsequenzen ziehen wir daraus?“
Zuruf des Abg. Manuel Höferlin [FDP])
– ich komme gleich dazu –, dann muss man sagen: Wir brauchen selbstverständlich eine Vorgabe für eine verbindliche IP-Adressen-Speicherung, um es
nicht dem Zufall zu überlassen.
Beifall bei der CDU/CSU
Aber wie lange soll es denn sein?
Was
stellen Sie sich denn vor?)
Es ist falsch, wenn hier der Eindruck erweckt wird, dass das europarechtlich und verfassungsgemäß nicht möglich wäre. Wenn man das EuGH-Urteil vom
September 2022 liest, dann weiß man, dass das zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Bekämpfung einer Bedrohung der
öffentlichen Sicherheit sehr wohl zulässig ist.
Wie lange wollen Sie denn speichern? Sieben Tage? Zehn Tage?)
Und ich wundere mich über die Zwischenrufe; das will ich jetzt auch mal in einer Randbemerkung sagen. Ich habe mich vorhin in Bezug auf die FDP
gewundert, dass Sie tatsächlich Ihrem Justizminister Heiko Buschmann
für seine hartleibige Haltung beim Thema IP-Adressen-Speicherung applaudieren,
Beifall des Abg. Jens Teutrine [FDP])
und auch, Herr Kollege Höferlin, über Ihr überhebliches Vom-Tisch-Wischen dieser Thematik.
Es gibt ja noch einen anderen Sektor, wo das ein wirklich wirksames und dringend erforderliches Instrument ist, nämlich bei der Bekämpfung von
Kinderpornografie.
Beifall bei der CDU/CSU)
Ich nenne Ihnen mal die Zahlen:
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Im Jahr 2022 konnte Hinweisen zu 5 614 Fällen von Kinderpornografie nicht nachgegangen werden, weil die IP-Adresse nicht zurückzuverfolgen war.
Herr Kollege Hoffmann, bitte letzter Satz jetzt.
Das ist kein Grund zum Applaudieren. Ich hätte mir gewünscht, dass wir sachlicher darüber reden können.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der CDU/CSU)