Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fürchte, Frau Schauws, den Gefallen, dem Gesetzentwurf am Ende zuzustimmen, können wir Ihnen nicht tun, weil in dem Gesetzespaket, das wir vorliegen haben, mehr drinsteckt.
Wir haben jetzt mehrmals gehört: Heute wird Rechtsgeschichte geschrieben. – Das ist in der Tat so, wenn man sich Folgendes ansieht: Wir erhalten seit Langem Hilferufe aus dem Maßregelvollzug, der völlig überläuft und bei dem falsche Anreize gesetzt werden, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich an uns wenden und sagen: Ihr müsst endlich was machen!
Wir haben einvernehmlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die komplett einstimmig zu gemeinsamen Ergebnissen gekommen ist. Diese Ergebnisse liegen seit November 2021 vor. Im Mai 2022 haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht. Sie haben uns über viele Monate durch Tagesordnungsabsetzung eine Sachverständigenanhörung verweigert. Am Ende haben Sie diesen Entwurf abgelehnt, und heute bringen Sie dasselbe ein. In der Zwischenzeit ist nichts passiert. Das ist wirklich Rechtsgeschichte, was Sie heute hier schreiben.
Beifall bei der CDU/CSU)
Bei den IP-Adressen erleben wir das ja seit noch längerer Zeit. Da schreiben Sie auch Rechtsgeschichte. Seit vielen Monaten hören wir die Klagen der Ermittlerinnen und Ermittler, die sagen: Wir haben die Möglichkeit, ganz schweren Missbrauch von Kindern zu beobachten. Da wird ein Anreiz geschafft für weiteren Missbrauch. Wir sehen, was da passiert. Wir sehen, was da runtergeladen wird. Das einzige Ermittlungskriterium, das wir haben, ist die IP-Adresse. Macht es doch bitte endlich möglich, dass es für diese wenigstens kurze Speicherfristen gibt, so wie der EuGH es zugelassen hat, damit wir darüber zugreifen können.
Seit nunmehr 33 Wochen liegt dazu ein Antrag vor – seit 33 Wochen! Sie verweigern durch Tagesordnungstricks schon seit 15 Wochen, dass wir uns mit Sachverständigen darüber unterhalten. Gestern haben Sie beschlossen: Es gibt jetzt doch eine Sachverständigenanhörung, erstaunlicherweise am 11. Oktober; das ist ein besonderer Termin. Offenbar haben Sie Sorge, sich vor den im Oktober stattfindenden Landtagswahlen in der Sache mit Sachverständigen auseinanderzusetzen.
Sie sind doch auch schon im Hessen-Wahlkampf, Herr Jung!)
Auch an der Stelle, meine Damen und Herren, schreiben Sie wirklich Rechtsgeschichte, und die Ermittler sind verzweifelt.
Beifall bei der CDU/CSU)
Lassen Sie mich noch kurz auf die Ersatzfreiheitsstrafe eingehen – auch da teile ich das, was der Kollege Ullrich gesagt hat –: Die Ersatzfreiheitsstrafe wird üblicherweise nach dem Tageseinkommen berechnet. Ich glaube, ein Tag Arbeit ist eben nicht gleichzusetzen mit einem Tag Freiheit. Deswegen ist es richtig, dort eine andere Umrechnung zu schaffen. Aber mir ist einfach nicht klar, warum wir auf die klaren Hinweise von Sachverständigen, die auf verfassungsrechtliche Probleme verwiesen haben, nicht eingehen.
Wir schaffen jetzt die Situation, dass jemand, der 45 Tage in Untersuchungshaft saß und am Ende zu 90 Tagessätzen verurteilt wird, diese nicht getilgt hat, weil wir dort 1 : 1 rechnen und 45 Tagessätze übrig bleiben. Bei einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen kann man dagegen in Zukunft mit 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe die gesamte Strafe tilgen.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Das ist einfach ungerecht und ungleich. Und es wäre schön gewesen, wenn wir da gerechte Verhältnisse hätten schaffen können. Deshalb müssen wir uns leider enthalten.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich grüße Sie an diesem Nachmittag mit diesen Temperaturen in aller Frische. – Ich gebe das Wort an Heike Engelhardt für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)