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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Legitimation dieses Hauses und jedes einzelnen Mandats hängt von der rechtsstaatskonformen
Durchführung einer Bundestagswahl ab – selbstverständlich. Und folglich ist auch die Wahlprüfung, über die wir heute noch mal kurz sprechen dürfen und die im
Artikel 41 des Grundgesetzes geregelt ist, elementarer Bestandteil dieser demokratischen Legitimation. Deshalb ist es gut, dass sie klar geregelt ist, und
deshalb ist es auch gut, dass Einspruchsführer, die mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden wären, auch den Weg nach Karlsruhe zum
Bundesverfassungsgericht beschreiten können.
Heute entscheiden wir vermutlich abschließend zunächst über die letzte der fünf Beschlussempfehlungen unseres Ausschusses gegen die Einsprüche zur
letzten Bundestagswahl. Das war natürlich etwas sehr Besonderes, liebe Kolleginnen und Kollegen, und Sie alle kennen die Vorgeschichte. Im Normalfall hat es
unser kleiner, feiner Ausschuss im Schnitt mit 300 Einsprüchen gegen eine Bundestagswahl zu tun. Dieses Mal waren es sage und schreibe 2 199, also mal eine
richtige Nummer.
Es ist klar: Bei 61 Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern passieren natürlich Fehler; das bleibt tatsächlich nicht aus. Was wir
allerdings durch die Einsprüche insbesondere zum Wahlgeschehen in Berlin ermitteln und erfahren konnten, hat uns, gelinde gesagt, etwas fassungslos
zurückgelassen. Ich versuche, es so liebevoll wie möglich auszudrücken.
Es war eine Bundestagswahl, es waren weitere zahlreiche Landesabstimmungen, und es war auch noch der Berlin-Marathon. Und das hat ganz offensichtlich
sowohl die Verwaltung als auch all diejenigen, die für die Durchführung der Wahlen in Berlin zuständig waren, doch deutlich überfordert. So kam natürlich auch,
ich würde mal sagen, die ganz große Mehrheit der 2 199 Einsprüche aus Berlin.
Erstmals in seiner Geschichte musste der Wahlprüfungsausschuss dann tatsächlich auch eine sogenannte mündliche Verhandlung durchführen – das war
notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen –, die sehr viel Licht ins Dunkel gebracht hat, die uns sehr viele Eindrücke gegeben hat, was sich in den einzelnen
Wahllokalen mit langen Schlangen, fehlenden Stimmzetteln, falschen Stimmzetteln letztlich abgespielt hat.
Wir sind am Ende eines sehr langen, aber intensiven Verfahrens nicht einheitlich zum selben Ergebnis gekommen, wie diese Wahl in Berlin wiederholt
werden soll. Aber wir alle waren doch der Meinung – da gab es einen Grundkonsens –: Sie kann nicht unwiederholt bleiben. Und das, denke ich, ist auch richtig
so.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Leif-Erik Holm [AfD])
Nicht nur das Berliner Wahlgeschehen war besonders, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern die Menschen hatten – das haben wir auch an den
Einsprüchen gemerkt – zum Zeitpunkt der Bundestagswahl immer noch mit der Pandemie zu kämpfen; und auch daraus resultierten zahlreiche Einsprüche. Daraus
resultierte übrigens auch, dass der Ton mancher Einsprüche sehr rau war und wir ganz deutlich merkten: Viele Einspruchsführer standen noch unter dem Eindruck
dessen, was wir alle die letzten Jahre zusammen erleben mussten.
Sehr hat uns beschäftigt – das will ich hier auch deutlich sagen, weil wir ja über das Wahlrecht in dieser Legislatur intensiv diskutieren – die Frage
des Wahlalters, die Frage der Größe des Bundestages, aber auch die Frage des Ausländerwahlrechts: Wie definieren wir es denn korrekt? Da hat es oftmals viele
Unklarheiten vor Ort gegeben. Ich denke, wir sollten uns daranmachen, diese Unklarheiten sehr zügig und rechtsklar zu beseitigen.
Ich möchte – das gehört sich, wie ich finde, abschließend bei so einem Bericht, und es ist mir auch ein persönliches Anliegen – wirklich allen
Kolleginnen und Kollegen in diesem Ausschuss danken, die intensiv mitgearbeitet haben. Es war nicht wenig Arbeit. Wir mussten viel lesen. Wir haben viel Zeit
reingesteckt. Wir wollten wirklich jedem Einspruchsführer so gerecht wie möglich werden.
Ich möchte den Wahlbehörden vor Ort danken. Ich möchte vor allem den vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern danken, die ihr Bestes tun,
um alles aus so einer Wahl rauszuholen und so korrekt wie möglich zu sein, dem vormaligen Bundeswahlleiter, der jetzigen Bundeswahlleiterin.
Aber ich möchte vor allem, Frau Präsidentin – das ist mir ein persönliches Anliegen –, den drei Mitarbeitern des Ausschusssekretariats danken, die
federführend diese sehr intensive Wahlprüfung durchgeführt haben. Ich bin sehr sicher, ich tue das im Namen des gesamten Ausschusses, liebe Kolleginnen und
Kollegen.
Beifall)
Die Mitarbeiter sitzen auch in der letzten Reihe der Bundesratsbank, nämlich Frau Behrens, Herr Papke und Herr Schuff. Ohne diese drei klugen Köpfe
wären wir bei Weitem nicht so gut durch 2 199 Einsprüche gekommen. Deswegen gilt mein letztes Wort wirklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines und
unseres Ausschusssekretariats. Das war ganz großartig.
Ich danke Ihnen allen und bitte um Ihre Zustimmung zu unserer letzten Beschlussempfehlung.
Beifall bei der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der AfD sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE
LINKE])