- Bundestagsanalysen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der AfD geht es um den Klimaschutz.
Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Jawoll! Immer!)
– Da hätte ich, ehrlich gesagt, mehr erwartet. – Ich grüße die letzten Zuschauer, insbesondere meinen Sohn da oben.
Beifall bei Abgeordneten der AfD
Hallo!)
Meine Damen und Herren, heute geht es ausnahmsweise mal nicht um den alltäglichen Heizungsirrsinn – Sie hatten es schon gesagt –, um Verbote und Zwangsmaßnahmen bei Energielösungen. Heute beschäftigen wir uns mit eher billigen Spielereien, was, ehrlich gesagt, negativer klingt, als ich es meine. Es geht um sogenannte Balkonkraftwerke, also Photovoltaikanlagen mit einer geringen Leistung von bis zu 600 Watt,
Und bald 800!)
die vornehmlich an Balkonen angebracht werden können.
Lebt man etwa in einem Zweipersonenhaushalt mit einem jährlichen Energiebedarf von 2 100 Kilowattstunden und entscheidet sich für ein solches Balkonkraftwerk mit zulässiger Leistung und idealer Ausrichtung – was die Wenigsten haben werden –, liegt der Selbstversorgungsanteil beim Strom bei über 10 Prozent. Das entspricht bei einem Strompreis von 35 Cent je Kilowattstunde einer Einsparung von 92 Euro im Jahr.
Komische Rechnung! Aber egal!)
Oder anders gesagt – vielleicht insbesondere für Herrn Brandner –: Sie könnten sich davon jeden Tag eine Stunde die Haare föhnen.
Hey!)
Das kann man gut finden, muss man aber nicht. Es ist vermutlich sogar wirklich eher eine Spielerei.
Aber – man höre und staune, insbesondere bei den Grünen –: Es kann jeder frei entscheiden, ob und wie er sich auf diese Technik einlässt. Müssten sich hingegen die Habeck-Konstrukte einer Marktwirtschaft stellen, fielen sie wohl meistens einfach durch, wie das eben so ist in einer Realwelt, in der sich Effizienz und Bezahlbarkeit durchsetzen.
Solche Balkonkraftwerke anzubringen, bedeutet aber in der Regel auch, bauliche Maßnahmen durchzuführen, die der Zustimmung des Wohnungseigentümers bei Mietern bzw. der jeweiligen Eigentümergemeinschaft bei Eigentumswohnungen bedürfen. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf soll nunmehr sicherstellen, dass genau so was funktioniert, also eine Zustimmung immer eingeholt werden kann, und das nur bei besonderen Gründen nicht möglich ist.
Es gibt gleichwohl auch Bedenken. Zum einen bedeuten die vorgeschlagenen Regelungen einen weiteren Einschnitt in die Rechte von Eigentümern; sie sollen eben nicht darüber bestimmen, wie die Fassaden in weiten Teilen aussehen. Wir erinnern uns an die endlosen Satellitenschüsselwüsten an vielen bestimmten Häusern der letzten Jahrzehnte.
Und – was nach meiner Ansicht noch schwerer wiegt –: Balkonkraftwerke bergen eine deutliche Gefahr; denn wer solche baulichen Anlagen aus vornehmlich Metall und Glas an seinem Balkon und seiner Fassade anbringt – Stichwort „Hobbybastler“ –, schafft eine Gefahrenquelle. Ich jedenfalls möchte nicht erleben, dass Module, Glas oder was auch immer nach einem Sturm oder bei Materialermüdung herabstürzen und Menschen verletzen oder Schlimmeres.
Beifall bei der AfD
Zuruf der Abg. Gabriele Katzmarek [SPD])
Da sollte noch einmal nachgebessert werden, etwa durch eine Abnahmepflicht bei der Befestigung durch einen Fachbetrieb oder Ähnliches. Das ist eine reale Gefahr.
Den Blumenkübel bringt doch auch keine Fachkraft an!)
Vielleicht kaufe ich mir so ein Ding – ganz ohne Zwang –, und ich werde Ihnen dann berichten, wie so was funktioniert. Denn der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion wird heute natürlich abgelehnt. Die Regierung bringt einen neuen ein, und ich werde diese Rede demnächst noch einmal halten.
Vielen Dank.
Beifall bei der AfD
Sie können sie ja dann zu Protokoll geben!)
Vielen Dank, Herr Kollege Beckamp. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Julia Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)