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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Macht ohne Recht ist Tyrannei. Recht ohne Macht aber ist wirkungslos. – Es gibt kaum ein
Gebiet in diesem Rechtstaat, in dem der materiell-gesetzliche Anspruch und die prozessuale Umsetzung durch den Staat so sehr auseinanderklaffen wie im Bereich
der Abschiebungen.
Beifall bei der AfD)
§ 58 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besagt – ich zitiere –:
Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und die
freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise
erforderlich erscheint.
Das, meine Damen und Herren, sehen wir genauso.
Beifall bei der AfD)
Dem gegenüber steht aber die Realität: Ende Dezember 2022 waren 304 308 nichtdeutsche Personen ausreisepflichtig. Von diesen über 300 000
ausreisepflichtigen Personen hielten sich circa 248 000 Ausländer illegal, aber mit einem Duldungsstatus in Deutschland auf. Dies ist ein weiterer Anstieg
gegenüber dem Jahr 2021 um etwa 5 500 Personen. 65 500 dieser Ausreisepflichtigen sind nur deshalb geduldet, weil ihre Reisedokumente fehlen. Über 10 000
weitere genießen eine sogenannte Ermessensduldung, etwa aus humanitären oder persönlichen Gründen. Bei knapp 25 500 Ausländern konnte nicht einmal deren
Identität geklärt werden. Die meisten dieser Geduldeten, nämlich 81 000, werden aber aus sonstigen, weit aufgefächerten Gründen geduldet. Das, meine Damen und
Herren, ist in einem Rechtstaat nicht hinnehmbar.
Beifall bei der AfD)
All diese 248 000 Menschen, die hier nur geduldet werden, sind weiterhin mit sofortiger Wirkung ausreisepflichtig; ihre Abschiebung ist lediglich
vorübergehend ausgesetzt worden.
Betrachtet man diese Zahl an Ausländern, die gar nicht hier sein dürften, dann fällt es uns schwer, zu glauben, dass es zusätzlich noch
ausreisepflichtige Ausländer ohne Duldungsstatus in Deutschland gibt. Aber so ist es: Es kommen zu den Genannten noch 38 300 ausreisepflichtige Ausländer ohne
Duldungsstatus zum Stand 31. Dezember 2022 hinzu. Diese knapp 40 000 Ausländer in Deutschland, etwa so viele wie Einwohner in einer mittelgroßen Stadt, hätten
im vergangenen Jahr unverzüglich unser Land verlassen müssen.
Beifall bei der AfD)
Und was ist die Realität? Weniger als 13 000 Personen mit nachvollziehbarer Ausreisepflicht sind im vergangenen Jahr auch tatsächlich abgeschoben
worden. Ich habe Sie auch bereits darauf hingewiesen. Die Bundespolizei beklagte in ihrem letzten Jahresbericht, dass weniger als die Hälfte der geplanten
Rückführungen auch tatsächlich vollzogen worden sind. Der Jahresbericht 2021 der Bundespolizei besagt – ich zitiere –:
Hauptursächlich für die Diskrepanz zwischen den geplanten und vollzogenen Rückführungen war auch 2021, dass zur Abschiebung vorgesehene Personen der
Bundespolizei aus unterschiedlichsten Gründen am Flugtag nicht zur Rückführung übergeben wurden.
Hier sind die Länder gefordert.
Aber: Bevor in dieser Bundesregierung jemand das Recht hat, über irgendwelche Schikanen an Deutschen in Form von Heizungs- und Fahrverboten überhaupt
nachzudenken, hat er alles in seiner Macht Stehende zu tun, dass diese ausreisepflichtigen Ausländer schnellstmöglich aus Deutschland abgeschoben werden.
Beifall bei der AfD
Das Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung des Aufenthaltsgesetzes ist nicht neu. Deshalb und weil es uns als AfD gibt, hatte die Große Koalition in der
vergangenen Wahlperiode das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Dieser Entwurf hatte schon vor vier Jahren in seiner
Zielsetzung versprochen – ich zitiere –:
Wesentlicher Teil der Migrationspolitik ist die Rückkehr derer, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Bleiberecht in Deutschland haben.
Was bisher daraus geworden ist, brauche ich eigentlich nicht zu erklären. Hier muss sich dringend etwas ändern!
Beifall bei der AfD)
Der damit veränderte § 62b des Aufenthaltsgesetzes sah damit einen Ausreisegewahrsam vor, auch wenn keine konkrete Fluchtgefahr bestand. Die einzige
Änderung, die Ihr Entwurf heute vorsieht, liegt in der Erhöhung der Dauer des Gewahrsams von 10 auf 28 Tage. Dies ist eine winzig kleine Stellschraube bei der
nationalen Kraftanstrengung, die notwendig ist, um Recht und Gesetz auch im Bereich der Aufenthaltsbeendigung für Menschen ohne Bleiberecht umzusetzen.
Hinzu kommt, dass Artikel 15 Absatz 5 der EU-Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal
aufhältiger Drittstaatsangehöriger eine deutlich längere Höchsthaftdauer zulässt, nämlich maximal sechs Monate.
Dennoch wäre Ihr Entwurf, der auf der linken Seite dieses Hauses, beginnend bei der FDP, keine Mehrheit finden wird, eine Besserung des Status quo.
Aus diesem Grunde würden wir ihm zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Beifall bei der AfD
Nächste Rednerin: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Filiz Polat.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)