- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Im Jahr 2007 veröffentlichte die EU-Kommission den ersten Vorschlag für eine europäische Industrieemissionsrichtlinie, kurz: IED. Durch Verabschiedung dieser IED im Jahr 2010 wurden sieben Sektorrichtlinien zusammengefasst. Ziel dabei war es, den Einsatz der besten verfügbaren Techniken bei der Bestimmung von Emissionsgrenzwerten für bestimmte Industriezweige festzuschreiben. Damit sollten Umweltverschmutzungen vermieden bzw. deutlich gemindert werden. Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen, die Umwelt und das Klima zu schützen.
Viele fragen sich sicherlich: Was bedeutet diese Richtlinie? Was sind denn überhaupt Industrieemissionen? Welche Auswirkungen haben sie für Umwelt und Menschen? Und wie viele Betriebe fallen unter den Anwendungsbereich der IED? – Industrieemissionen sind Schadstoffe wie Stickoxide, Feinstaub, Methan, Quecksilber und andere Schwermetalle, die von Industrieanlagen in Luft, Wasser oder Boden freigesetzt werden und die die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen. Diese Schadstoffe können Krankheiten wie Asthma, Bronchitis und Krebs hervorrufen oder zu hohem Blutdruck, Herzinfarkten und Schlaganfällen führen.
Es ist ein Wunder, dass wir noch leben!)
Mehr als 50 000 Industrieanlagen in der EU, rund 9 000 davon in Deutschland, fallen derzeit unter diese Richtlinie. Und nach über zehn Jahren der Anwendung muss die IED als ein gutes und funktionierendes Instrument bewertet werden, welches einen wirksamen Rahmen zur Emissionsminderung in der gesamten Europäischen Union setzt.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
Ja, das tut es doch auch! In seiner alten Form!)
Die bereits im vergangenen Jahr von der EU-Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der IED zahlt auf die Ziele des EU Green Deal ein. Die EU-Kommission und auch die Mitgliedstaaten haben sich mit dieser Strategie vorgenommen, dass Europa im Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Erde wird.
Dann müssen sie sich auch auf Klimaschutzmaßnahmen konzentrieren!)
Ebenso sollen bis zum Jahr 2030 die Nettotreibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent sinken. Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, müssen in der EU nachhaltige Produktionsabläufe weiter ausgebaut werden. Wirksamere und harmonisierte Maßnahmen sind dafür notwendig. Ebenso benötigt es in Zukunft einen weiteren Beitrag aller Industriesektoren zur Emissionsminderung.
Diese Ziele haben sich alle demokratischen Parteien gemeinsam gesetzt, und nun muss auch entsprechend gehandelt werden.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Oder die Union muss klar sagen: Die Ziele des Green Deal sind nicht mehr unsere Ziele.
Darum geht es gar nicht!)
Denn die Industrieemissionsrichtlinie ist das zentrale Regelwerk für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Industrieanlagen in Europa.
Ja, genau!
Funktioniert ja auch!
Die Stilllegung vor allen Dingen!)
Daher ist sie für die Erreichung des Green Deal ein ganz wichtiges Instrument.
Durch die sich daraus ableitenden großen Transformationsprozesse hat die Überarbeitung der IED auch eine wirtschaftspolitische Bedeutung, natürlich insbesondere für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Ich habe diese hohe Bedeutung in den letzten Wochen auch bei den Gesprächen in meinem Wahlkreis, im Rhein-Kreis Neuss, bemerkt. Da gibt es einen Chempark, da gibt es das Aluminium-Dreieck.
Nicht mehr lange!)
Von daher ist mir und uns allen die Bedeutung sehr bewusst.
Viele Befürchtungen wurden mir übermittelt, so zum Beispiel, dass die Vorschläge der Kommission nicht umsetzbar wären oder sogar zu Betriebsschließungen führen würden. Auch unsere Anhörung im Umweltausschuss Anfang März hat deutlich gezeigt, dass es teilweise noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Richtlinienvorschlag gibt.
Aha!)
Diese vielen wichtigen Hinweise hat die Bundesregierung in die Ratsverhandlungen mitgenommen. Der Rat hat dies auch so gesehen und in seiner Allgemeinen Ausrichtung vom 16. März wichtige Verbesserungen mit Blick auf die Festlegung von Grenzwerten, den Schutz von Betriebsgeheimnissen, die pragmatische Umsetzung der Umweltmanagementsysteme und die Frage der Beweislastumkehr im Schadensersatzrecht beschlossen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Umsetzung der Bandbreite der besten verfügbaren Techniken in allgemein bindenden Vorschriften bei der Bestimmung der Emissionsgrenzwerte weiterhin zulässig ist. Damit wurde eine wichtige und zentrale Forderung aus der Industrie berücksichtigt.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Nils Gründer [FDP])
Darüber hinaus sieht der Beschluss des Rates vor, dass in außergewöhnlichen Krisensituationen noch weniger strenge Emissionsgrenzwerte ermöglicht werden können. Die Rückmeldungen aus der Industrie, die mich zu dieser Einigung erreicht haben, stimmen mich zuversichtlich.
Ebenso ist die Einigung zu den Transformationsplänen und den Umweltmanagementsystemen zielführend. Diese sollen zwar verpflichtend werden. Gleichzeitig aber wird die bürokratische Last nicht erweitert; denn bereits etablierte Systeme wie das ISO-Umweltmanagementsystem können weiter dafür genutzt werden.
Darüber hinaus hat der Rat in seiner Entscheidung den Schutz der Betriebsgeheimnisse gestärkt und den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, die Veröffentlichung von Daten einzuschränken. Dies ist gerade mit Blick auf das Thema Industriespionage ein wichtiger Kompromiss; denn somit werden die sensiblen und sicherheitsrelevanten Daten der Unternehmen nicht für alle sichtbar ins Netz gestellt, sondern bleiben weiterhin geschützt.
Zudem hat die Bundesregierung im Ministerrat eine weitere Anregung aus der Anhörung durchsetzen können: Die Beweislast im Klageverfahren gegen Industrieanlagen wird nicht umgekehrt. Der Kläger muss weiterhin beweisen, dass der Betreiber gegen die Vorschriften der IED-Richtlinie verstößt und dieser Verstoß im kausalen Zusammenhang mit der Gesundheitsschädigung steht.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union: Die Bundesregierung hat zahlreiche Punkte aus Ihrem Antrag umgesetzt. Dieser ist somit durch Regierungshandeln bereits erledigt und muss hier nicht noch mal zur Abstimmung gestellt werden.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Nils Gründer [FDP]
Eine komplette Fehleinschätzung ist das!)
Abschließend ist mir sehr wichtig, zu betonen, dass die neuen Regelungen der IED, die wir nach Ende des Trilogverfahrens noch in nationales Recht umsetzen müssen, die dringend notwendige Transformation der Industrie stärken werden. Wir achten bei der nationalen Umsetzung auf eine praxistaugliche Ausgestaltung, die unseren Wirtschafts- und Industriestandort auf dem Weg zur Klima- und Schadstoffneutralität unterstützt und somit neues, nachhaltiges Wachstum schafft, damit Deutschland, damit Europa auch in Zukunft ein innovativer und attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt.
Vielen Dank.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Nils Gründer [FDP])
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Thomas Ehrhorn.
Beifall bei der AfD)