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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute in erster Lesung über die Änderung des Disziplinargesetzes des Bundes.
Ich glaube, wir sind gut beraten, uns vor Augen zu führen, dass Beamtenverhältnisse, über die wir heute sprechen, grundsätzlich anders sind als normale
Arbeitsverhältnisse. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Ernennungsurkunde. Es gibt keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn. Ein Beamter, der
einmal ernannt worden ist und dauerhaft in dieser Stellung tätig ist, der wird am Ende zum Lebenszeitbeamten – ein Status, den der Volksmund als unkündbar
beschreibt. Es ist also ein besonderes Verhältnis, in dem Beamtinnen und Beamte stehen. Sie verpflichten sich hierzulande auch dazu, mit ihrem Verhalten
jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Es steht deshalb für uns völlig außer Frage, dass Menschen mit extremistischen Ansichten
im Staatsdienst nichts verloren haben.
Beifall bei der CDU/CSU)
Herr Emmerich, Sie haben um unsere Unterstützung geworben. Ich glaube, im Ziel, dass das Disziplinarverfahren schneller gehen muss, sind wir uns sogar
einig.
Aber Sie wären gut beraten, auch einmal auf unsere Argumente einzugehen. Wir haben dazu in einer öffentlichen Anhörung und in den Beratungen im
Ausschuss jetzt noch ausreichend Zeit.
Wir sind überzeugt, dass die von Ihnen vorgeschlagenen Instrumente nicht die richtigen sind. Sie werden nicht dazu führen, dass Extremisten schneller
aus dem Staatsdienst entfernt werden. Im Gegenteil, es besteht die Gefahr, dass mit dieser Reform die Verfahren sogar noch weiter verzögert werden. Sie haben es
gesagt: Ihr Vorschlag sieht vor, die Disziplinarklage abzuschaffen. Stattdessen sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Sanktionsmaßnahmen bis hin zur
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch eine sogenannte Disziplinarverfügung aussprechen. Das wird dazu führen, dass zusätzlich zu den behördlichen
Disziplinarverfahren auch in Zukunft Gerichtsverfahren zu erwarten sind, weil die Betroffenen naturgemäß Rechtsschutz gegen diese Maßnahmen ersuchen werden.
Es wird also ein weiterer Verfahrensschritt eingebaut. Die Verfahren werden nicht verkürzt, sondern eher verlängert.
Beifall der Abg. Petra Nicolaisen [CDU/CSU])
Das, was Sie machen, ist nicht weniger als ein Systemwechsel.
Der spätere Rechtsakt verkürzt sich deutlich!)
Anstatt auf das bewährte und rechtssichere Verfahren zu vertrauen und auf Verbesserungen im bestehenden System zu setzen, soll ganz ohne Grund die
Grundlogik dieses Verfahrens verändert werden. Wir sind überzeugt, dass das der falsche Weg ist.
Beifall bei der CDU/CSU)
Es wäre deutlich sinnvoller, gemeinsam mit den Ländern darüber zu sprechen, wie die personelle Ausstattung an den Disziplinarkammern der Gerichte
verbessert werden kann.
Ich will Ihnen offen sagen, dass die Bundesinnenministerin mit diesem Gesetzentwurf den Anschein erweckt, dass Extremismus im öffentlichen Dienst so
etwas wie ein Massenphänomen sei. Tatsächlich aber steht die ganz überwältigende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten fest auf dem Boden des Grundgesetzes.
Im Jahr 2021 kam es in der Bundesverwaltung zu insgesamt 25 Disziplinarklagen, was einem Anteil von etwa 0,01 Prozent entspricht. Auch die
Disziplinarklagen betrafen nicht nur Verfahren wegen verfassungsfeindlicher Einstellungen oder Handlungen. Zweifelsohne ist jeder extremistische Einzelfall
einer zu viel.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt unbestritten ein wichtiges Ziel. Auch wir als Union wollen, dass verfassungsfeindliche Extremisten schneller
aus dem Staatsdienst entfernt werden. Anstatt mit einem Systemwechsel jedoch die Integrität unserer Beamtinnen und Beamten insgesamt infrage zu stellen, sollten
wir uns auf die Verbesserung der bewährten und rechtssicheren Verfahren konzentrieren.
Beifall bei der CDU/CSU)