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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir alle haben ein Interesse, dass Extremisten schnell und
rechtssicher aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden können; denn Extremismus zerstört das Ansehen des Dienstherrn, und es zerstört eben auch das Vertrauen in
den Staat. Ich glaube, dass wir auf dem Weg dorthin zwei Interessen haben sollten. Wir sollten zum einen schauen, dass wir nicht den Eindruck eines
Generalverdachts erwecken, und wir sollten zum anderen vor allem sicherstellen, dass die Beschleunigung von Disziplinarverfahren bitte nicht auf Kosten der
Prüfqualität geht.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Beiden Gesichtspunkten wird der aktuelle Referentenentwurf so nicht gerecht. Sie nehmen den Beamtinnen und Beamten nach dem Entwurf zunächst einmal
eine hochwertige Prüfinstanz, nämlich die Disziplinarklage. Sie beschäftigen sich auf dem Weg dorthin nicht mit der Frage, ob man die Disziplinarklage nicht
beschleunigen könnte. Stattdessen schlagen Sie ein Verwaltungsverfahren vor, das durch die Disziplinarbehörde durchgeführt werden soll, stellen dabei aber nicht
sicher, dass dieses automatisch dieselbe Rechtsschutzqualität gewährleistet wie die Disziplinarklage.
Beifall bei der CDU/CSU
Dann sagen Sie, Kollege Kuhle: Ach, ist ja alles kein Problem. In Baden-Württemberg ist es doch genau so. – Aber Sie haben vergessen, etwas zu
erzählen. Ich überlege mal. – Ah! In Baden-Württemberg ist es nämlich so, dass es eine zweite, externe Behörde gibt, nämlich eine echte, qualifizierte
Disziplinarbehörde, die mit entsprechendem Personal ausgestattet ist, anders als die Dienstbehörde selbst, der Sie das jetzt einfach rüberschieben wollen, ohne
sicherzustellen, dass das personell überhaupt gestemmt werden kann.
Welche Behörde ist denn das? Welche Behörde soll das sein?)
Am Schluss entsteht natürlich ein Stück weit der Eindruck, dass hier eine Art Generalverdacht vorherrscht, und der ist eben nicht gerechtfertigt. Die
Zahlen sind vorhin formuliert worden: Bei 190 000 Bundesbeamten in 2021 gab es 373 Disziplinarmaßnahmen.
Am Ende eine Anmerkung – da will ich mich den Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium anschließen, basierend auf der
öffentlichen Stellungnahme dieses Gremiums –: Wenn wir über die Zukunft und die Modernisierung unserer Disziplinarordnungen reden, dann müssen wir auch
sicherstellen, dass die Zeitenwende im Disziplinarrecht niedergeschrieben wird. Wir brauchen mit einem Blick in die Welt hinaus effektive Disziplinarmaßnahmen,
um Abfluss von Know-how und sicherheitsrelevanten Kenntnissen, gerade auch an fremde Mächte, nach der Dienstzeit zu verhindern. Auch dafür sollten wir uns die
Zeit nehmen in den parlamentarischen Beratungen, auf die ich mich freue.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der CDU/CSU
Da würde ich gerne klatschen, aber in der Gesamtschau ist mir das leider nicht möglich!)
Marcel Emmerich hat nun das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Ingo Schäfer [SPD])