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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete der verfassungstreuen Parteien!
Zuruf von der AfD: Also wir!)
Wir vertrauen den 190 000 Bundesbeamten. Sie haben sich verpflichtet, unserem Gemeinwesen, dem Staat, treu zu dienen. Sie achten das Grundgesetz
dienstlich und privat. Das Disziplinarrecht des Bundes brauchen wir nur für die wenigen, die sich eben nicht an die Regeln halten.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Meine Damen und Herren, wenn wir heute über die Änderung des Bundesdisziplinarrechts reden, dann reden wir über den Schutz unserer freiheitlichen
demokratischen Grundordnung. Es geht darum, unser Zusammenleben vor denen zu schützen, die die Demokratie, den Rechtsstaat, die Menschenwürde, die Freiheit und
die Gleichheit ablehnen.
Die Koalition in diesem Hause sorgt dafür, dass unser Rechtsstaat nicht von innen ausgehöhlt wird. Für uns steht fest: Rechtsextremisten und andere
Verfassungsfeinde haben keinen Platz im öffentlichen Dienst.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Rechtmäßigkeit und Neutralität der Verwaltung zu sichern und den Rechtsstaat zu garantieren, das ist Ziel des Berufsbeamtentums. Das war die Absicht
der Verfassungsväter, als sie sich entschlossen, das Berufsbeamtentun beizubehalten.
Worum geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf? Es geht darum, Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Das hat sich die
Ampelkoalition als Ziel gesetzt. Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Verfassungsfeinde schnell und konsequent aus dem Staatsdienst entlassen
werden.
Ein schnelles Verfahren verlangt § 4 des Bundesdisziplinargesetzes – ich zitiere –: „Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen.“ Und wie
schon gesagt: Im Durchschnitt dauern solche Verfahren derzeit knapp vier Jahre. Das ist nicht hinnehmbar, weder für den Staat noch für die Beamten, deren Treue
angezweifelt wird. Das Verfahren muss beschleunigt werden.
Nun stellt sich zunächst die Frage, wann Disziplinarmaßnahmen gerechtfertigt sind. Es wird weiterhin eine Gesamtschau der Verhaltensweisen des Beamten
oder der Beamtin erforderlich sein. Vor der Entfernung müssen andere Maßnahmen stehen: ein Verweis, eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge und die
Zurückstufung. Das heißt, die Entfernung ist der allerletzte Schritt, das letzte Mittel. Dabei wird es bleiben.
Verweis, Geldbußen und Kürzung der Dienstbezüge können bereits heute mit einem Verwaltungsakt erfolgen. Wir weiten dieses Mittel aus auf die
Zurückstufung und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dadurch wird das System stimmig und beschleunigt.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was weiter gelten wird: Bei einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr muss der Beamte aus dem Dienst entfernt werden. Bei
schweren Straftaten wie Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Bestechlichkeit im Amt reicht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Das
ist heute so, und das wird in Zukunft so bleiben.
Besonders wichtig für mich ist folgender Hinweis: Die Grundsätze der Unschuldsvermutung und der Gewähr rechtlichen Gehörs sowie die Rechtsweggarantie
und die Beweislast bleiben erhalten. Die Personalvertretungen werden nach wie vor im Verfahren mit eingebunden.
Auch die möglichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Disziplinarmaßnahmen, insbesondere der Entfernung aus dem Dienst, werden weiterhin
sorgfältig geprüft. Die Pfändungsfreibeträge sind maßgeblich, um die Höhe der Besoldungskürzung und der Rückerstattung zu bestimmen. Die Möglichkeit zum
Widerspruch und zur Klage bleibt erhalten.
Wer daran zweifelt, ob der vorliegende Gesetzentwurf mit dem Grundgesetz und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar sei, dem
sei gesagt: Das Grundgesetz und die Grundsätze des Berufsbeamtentums werden geachtet. Karlsruhe hat sich bereits im Jahr 2020 die Regelung angeschaut und
entschieden, dass die Behörden mit einem Verwaltungsakt über eine Entfernung entscheiden können, und das machen sie auch. Wir brauchen kein Klageverfahren,
solange der Verwaltungsakt beklagt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn es nur wenige Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst gibt: Es ist die Aufgabe aller rechtschaffenen
Demokraten, diese wenigen extrem gefährlichen Personen schnell und sicher aus dem Staatsdienst zu entfernen.
Beifall der Abg. Gabriele Katzmarek [SPD])
Während Teile dieses Hauses das Problem leugnen, schaffen wir die Voraussetzungen, um es schnell zu lösen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Wer nicht auf Linie ist, der ist dann eben
Staatsfeind!)
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen, auch wenn das jetzt nicht den Tagesordnungspunkt betrifft. Es gab heute einen schweren Einsatz in Ratingen in
Nordrhein-Westfalen. Dort gab es eine Explosion in einem Wohnhaus. Zwölf Beamte der Feuerwehr und der Polizei wurden zum Teil schwer verletzt. Ich wünsche ihnen
eine schnelle Genesung und danke allen Beamten, die sich täglich für uns mit ganzer Kraft einsetzen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der AfD)
Für die Unionsfraktion hat das Wort Alexander Hoffmann.
Beifall bei der CDU/CSU)