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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Dezember des vergangenen Jahres ließ der Generalbundesanwalt 25 Mitglieder einer rechtsterroristischen
Vereinigung festnehmen, weil diese Truppe einen gewaltsamen Umsturz in unserem Land geplant haben soll. Es war geplant, den Deutschen Bundestag mit Waffengewalt
zu stürmen. Es war geplant, Abgeordnete festzunehmen. Es war geplant, die Bundesregierung zu stürzen. Außerdem sollte mit sogenannten Heimatschutzkompanien
etwas durchgeführt werden, was wirklich Säuberungsaktionen im ganzen Land beispielsweise zulasten von Kommunalpolitikern gewesen wären.
Darf er das jetzt sagen?)
Ich will auch darauf hinweisen, dass bei einer Folgemaßnahme im März 2023 gegen weitere Tatverdächtige ein Beamter des Spezialeinsatzkommandos
Baden-Württemberg eine Schussverletzung erlitten hat. Weil das so ist, möchte ich an dieser Stelle allen Beamtinnen und Beamten danken, die jeden Tag mit ihrem
Leben dafür geradestehen, dass in unserem Land Straftaten und Terrorismus bekämpft werden und dass begangene Taten aufgeklärt werden.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Unsere Sicherheitsbehörden stehen fest mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Menschen wollen nichts
anderes, als jeden Abend nach Hause zu ihrer Familie kommen, sie wollen gesund bleiben, und sie wollen nicht zu Unrecht verdächtigt werden. Deswegen ist für die
Fraktion der Freien Demokraten völlig klar: Einen Generalverdacht gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst darf es nicht geben, und den wird es auch nicht
geben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt aber Fälle, da haben Menschen nichts mehr im öffentlichen Dienst verloren. In dem Fall, den ich gerade geschildert habe, gab es unter den
Festgenommenen aktive und frühere Soldaten, Justizangehörige und Polizisten. Ich finde, gerade mit Blick auf diejenigen, die jeden Tag für unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung geradestehen, ist es respektlos und unerträglich, wie lange es dauert, diese Leute im öffentlichen Dienst loszuwerden.
Das gehen wir mit diesem Gesetzentwurf an, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist der Grund, warum wir uns mit dem Disziplinarrecht beschäftigen. Das Disziplinarrecht kennt ja unterschiedlichste Modelle – bei der Bundeswehr,
beim Bund, bei den Ländern. Der Bund wählt bisher den Weg der sogenannten Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht. Das dauert sehr lang, mehrere Jahre; es
ist hier schon beschrieben worden. Stattdessen will die Koalition sich ein Beispiel an einer Regelung nehmen, die in Baden-Württemberg schon längst gang und
gäbe ist. Hier wird die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – übrigens genau wie teilweise schon jetzt auf Bundesebene alle anderen Disziplinarmaßnahmen –
durch eine Disziplinarverfügung durch die Behörde ausgesprochen.
Die ist aber nicht vergleichbar! Das ist nicht vergleichbar!)
Natürlich kann sich der Beamte gegen die Verfügung zur Wehr setzen.
Die Frage, die wir zu klären haben, ist also: Sollte der Bund sich ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen oder nicht? Ich möchte das gar nicht
beantworten, sondern ich möchte den baden-württembergischen Innenminister, Thomas Strobl, zitieren; ich glaube, Herr Throm, Sie kennen ihn ganz gut. Von welcher
Partei?
– CDU! Thomas Strobl hat – Achtung! – 2022 gegenüber dem „Handelsblatt“ gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
sieht schon seit Längerem vor, dass das Beamtenverhältnis nach sorgfältiger Prüfung durch eine Entscheidung der Exekutive beendet werden kann.
Das vereinfacht und beschleunigt das Disziplinarverfahren.
Baden-Württemberg, so sagt Strobl, sei da schon weiter als der Bund. Und weiter:
Wo Rechtsextremisten am Werk sind, muss schnell und entschlossen gehandelt werden.
Der Bund müsse da schneller werden, sagt Thomas Strobl.
Was soll ich sagen? Der Mann hat recht. Wir sollten es so machen wie Thomas Strobl und diesen Gesetzentwurf entsprechend beraten.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Union erweckt mit ihrem Antrag den Eindruck, als würden wir etwas anderes machen als Baden-Württemberg, mit der Begründung, das Modell sei nicht
identisch. Ja, herzlichen Glückwunsch!
Es ist ja auch was anderes!)
Dass der Bund einen anderen Staatsaufbau hat als die Länder, das soll jetzt ein Argument gegen eine gesetzliche Übernahme des Modells sein?
Das muss einem erst einmal einfallen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun. Deswegen geht der Antrag der Union auch in die völlig falsche
Richtung.
Kollegin Nicolaisen, wenn ich das noch sagen darf: Also es macht schon einen Unterschied – Stichwort: Prävention –, ob jemand noch nicht verbeamtet
ist – dann ist es nämlich leichter, ihn herauszuhalten – oder ob jemand schon verbeamtet ist. Das ist ein komplett anderer Fall, weil ganz andere
Schutzmechanismen greifen. Sie haben das hier verrührt und vermischt.
Ich meine, man muss diesen Weg gehen. Wir finden das richtig. Ich werbe für den Vorschlag der Koalition. Wir sollten im weiteren parlamentarischen
Verfahren auch noch einmal ein bisschen genauer hingucken, was es sonst noch für Baustellen gibt. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass eine Verurteilung wegen
Volksverhetzung unmittelbar zum Verlust der Beamtenrechte führen soll. Das finden wir richtig. Wir finden außerdem, dass im weiteren Verfahren die Tätigkeiten
von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die nicht mehr beim öffentlichen Dienst beschäftigt sind, in den Blick genommen werden. Wer nicht mehr für den Staat
arbeitet, aber immer noch aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird oder sogar über besondere sicherheitsrelevante Kenntnisse verfügt, der unterliegt auch
besonderen dienstrechtlichen Pflichten. Ich meine, wir müssen an dieser Stelle noch etwas genauer hinschauen. Ich finde es gut, dass das Parlamentarische
Kontrollgremium in dieser Angelegenheit heute eine Stellungnahme veröffentlicht hat, und wünsche mir, dass wir die Beratungen in diesem Geist fortführen.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lieber Herr Kuhle, ich schaue mir noch einmal den Beginn Ihrer Rede an. – Für Die Linke hat nun das Wort Martina Renner.
Beifall bei der LINKEN)