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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in dieser Debatte vorab gleich drei Dinge klarstellen:
Erstens. An der Integrität unserer Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten gibt es keinen ernsthaften Zweifel.
Zweitens. Es sollte unter Demokraten Einigkeit herrschen, dass Staatsfeinde jedweder Couleur keine Staatsdienerinnen und Staatsdiener sein können.
Drittens. Insoweit ist jeder extremistische Einzelfall einer zu viel.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ja, der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt die richtige und wichtige Zielstellung der Entfernung aus dem Staatsdienst. Die Bundesregierung strebt eine
Beschleunigung der darauf gerichteten Disziplinarverfahren an.
So weit nachvollziehbar. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das richtige Ziel heiligt nicht immer die Mittel.
So führt die vorgesehene Abschaffung der Disziplinarklage dazu, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte zunächst der Entscheidung der Dienstbehörde
ausgesetzt wären.
Das gibt es ja bei anderen Disziplinarmaßnahmen auch!)
Sie könnten sich dann nur durch eine Klage gegen die Behörde im Dienstverhältnis halten.
Vordergründig scheint die Bundesregierung zwar tatkräftig gegen Extremisten im Staatsdienst vorzugehen, tatsächlich handelt es sich jedoch um einen
Sonderweg mit ungewissem Ausgang.
Kein Wunder, dass nichts passiert ist die letzten Jahre!)
Denn der Bund stünde in diesem Moment praktisch alleine da, auch weil es ein vergleichbares, aber nicht identisches Modell nur in Baden-Württemberg
gibt.
Anders als dort läge die Entscheidung über die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hier jedoch nicht bei einer spezialisierten Dienststelle. Und,
liebe Bundesregierung, würde eine Beschleunigung trotz der zusätzlich zu erwartenden Gerichtsverfahren denn wirklich erreicht? Sie müssen doch auch einmal die
Zielsetzung Ihres eigenen Gesetzesvorhabens hinterfragen.
Trotz aller Kritik der Gewerkschaften kommt aus einem SPD-geführten Haus ein solch engstirniger Regelungsvorschlag, nur schwer begreiflich für uns und
auch für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten.
Beifall bei der CDU/CSU)
Können Sie ihnen erklären, was im Falle einer falschen Beschuldigung passiert oder wo staatliche Mechanismen für Rehabilitationsmaßnahmen vorgesehen
sind?
Und noch viel wichtiger: Wo findet sich denn ein verstärkter präventiver Ansatz? Davon haben wir nichts gesehen. Ist es denn nicht viel wichtiger,
bereits vor der Einstellung oder aber auch frühzeitig nach der Einstellung anzusetzen, und nicht erst dann, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen
ist?
Sie verkennen, dass das Beamtenverhältnis ein Verhältnis auf Lebenszeit ist. Aus diesem Grund haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion diesen Antrag
erarbeitet, und wir fordern Sie ganz konkret auf, von der Einführung einer systemwidrigen Disziplinarverfügung abzusehen und stattdessen die bestehende und
rechtssichere Systematik des Disziplinarrechtes zu erhalten. Was wir wirklich brauchen, ist eine Reduktion von Verfahrensfehlern, eine Professionalisierung der
Disziplinarverfahren und mehr Personal bei den Disziplinarkammern der Verwaltungsgerichte.
Beifall bei der CDU/CSU)
Und wie gesagt: Wir brauchen den präventiven Ansatz. Gemeinsam mit den Ländern hat das BMI im Juni 2020 einen Bericht über vorbeugende Maßnahmen
vorgestellt. Machen Sie sich diese Vorschläge zu eigen, und stellen Sie auch die dafür notwendigen finanziellen und organisatorischen Mittel bereit!
Zu guter Letzt braucht es mehr als nur wohlfeile Gesetzesworte. Es bedarf eines tatkräftigen Handelns im Verwaltungsalltag. Auch das ist eine
Erkenntnis, die Sie sich aus unserem Antrag zu eigen machen sollten. Bauen Sie die Extremismusprävention gezielt in den Verwaltungsalltag ein, und beteiligen
Sie die Bundesbehörden und ihre Beschäftigten an der Gestaltung eines gemeinsamen Maßnahmenkatalogs, um die Erkennung verfassungsfeindlicher und extremistischer
Tendenzen bereits im Auswahlverfahren zu verbessern.
Herzlichen Dank. Im Übrigen bin ich sehr gespannt auf die Anhörung.
Beifall bei der CDU/CSU)
Und für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Dr. Konstantin von Notz.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)