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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden wieder einmal über das Ergebnis eines Vermittlungsausschusses, der seinen Namen eigentlich nicht
verdient und der zeigt, wie die Altfraktionen in diesem Hause mit unserem Grundgesetz, mit grundgesetzlich festgeschriebenen Institutionen umgehen. Artikel 77
des Grundgesetzes bestimmt, dass der Vermittlungsausschuss, der aus 16 Angehörigen des Bundestages und 16 Vertretern der Länder besteht, tätig wird, wenn sich
Bundestag und Bundesrat nicht einig werden. So war es hier in einem konfusen Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz.
Am 16. Dezember letzten Jahres hatte der Bundestag zugestimmt und das Gesetz beschlossen. Am 10. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat gesagt: Wir
wollen da nicht mitmachen. – Jetzt hätte man meinen können: Am 10. Februar wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Nein, es passierte erst mal nichts. Die
Koalitionsfraktionen haben ein Parallelverfahren in Gang gesetzt mit einem neuen Gesetzentwurf vom 14. März; der Kollege Krings hatte darauf hingewiesen. Das
Gesetzgebungsverfahren sollte aufgespalten werden in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil. Hopplahopp wurden eine Anhörung
am 27. März und eine Sondersitzung des Rechtsausschusses für den 28. März anberaumt. In der Anhörung wurde den Koalitionsfraktionen der neue Gesetzentwurf um
die Ohren gehauen und gesagt, es sei verfassungswidrig. Nach der Sondersitzung im Rechtsausschuss am 28. März passierte weiter erst mal nichts.
Danach wurde der Vermittlungsausschuss am 5. April angerufen, und dann geschah auch erst mal wieder nichts. Am 5. Mai, also einen Monat später, habe
ich als Mitglied im Vermittlungsausschuss beim MDR gelesen, der Vermittlungsausschuss habe sich geeinigt. Irgendwelche Verhandlungsführer in irgendwelchen
dunklen Hinterzimmern – wir haben ja gerade von informellen Arbeitsgruppen gehört – hätten irgendwie rumgemauschelt. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses am
9. Mai wurde sozusagen vom Mitteldeutschen Rundfunk vier Tage vorher antizipiert; es wurde bereits berichtet, was dort herausgekommen ist. – So weit zum
Verfahren, so weit dazu, wie die Altfraktionen in diesem Hause mit grundgesetzlich verankerten Institutionen umgehen. Es ist einfach erbärmlich.
Aber erbärmlich ist auch der Inhalt dieses Gesetzes. Wir hatten bereits in den Lesungen darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz Zwietracht in den
Unternehmen sät. Es werden Meldestellen geschaffen. Jeder kann jeden anschwärzen. Es geht um Spitzeln und Denunzierungen, Kameradenschweinereien werden Tür und
Tor geöffnet. Und dann – das hat keiner mitbekommen und versteht offenbar auch die Europäische Union nicht – wird auch noch die Verschwiegenheitspflicht von
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ihren Mandanten gegenüber faktisch abgeschafft. Jeder, der sich in einer Steuerkanzlei oder in einer
Wirtschaftsprüferkanzlei ungerecht behandelt fühlt oder mutmaßt, es könnten schräge Tipps gegeben worden sein, kann sich an diese dubiosen Meldestellen wenden,
woraufhin der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gar nichts mehr von seinem Schweigerecht hat. Es ist also ein Gesetz zulasten der Arbeitnehmer, ein Gesetz
zugunsten von Spitzeln und Denunzianten und ein Gesetz zulasten von Personen, die Steuerberater in Anspruch nehmen.
Deshalb werden Sie verstehen, dass wir diesem Gesetz – auch in der im Hinterzimmer ausgekungelten, geänderten Form – nicht zustimmen können und auch
nicht zustimmen werden.
Beifall bei der AfD)
Für die FDP-Fraktion hat das Wort der Kollege Stephan Thomae.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)