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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer lebendigen Demokratie und offenen Gesellschaft darf selbstverständlich jeder für seine Anliegen werben, darf kritisieren und darf auch demonstrieren. Das macht eine vielfältige Gesellschaft aus; das macht vor allem auch Demokratie aus. Gerade in diesen Zeiten gilt es wieder mehr denn je, alles Demokratische besonders zu schützen.
Es sollte aber genauso selbstverständlich sein, dass zum Beispiel das Bewerfen von Kunst mit Lebensmitteln und der damit verbundene Angriff auf unsere Kulturschätze nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun hat. Diese Art und Weise des Protests überschreitet eine rote Linie und gefährdet all das, was die eigentliche Intention eines Protests sein sollte: die Freiheit.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Angriffe auf Kunst- und Kulturschätze sind Eingriffe in die Freiheit der Kunst und der Kunstbetrachtung. Als liberale Kulturpolitikerin und als Kunstwissenschaftlerin muss ich ganz klar sagen: Es gibt nichts, was das rechtfertigt.
Dass wir in Deutschland unsere Meinung äußern und unserer Kritik Ausdruck verleihen können, ist ein hohes Gut, das nicht in jedem Land so selbstverständlich ist wie bei uns. Umso mehr gilt es, diese Freiheiten zu schützen. Aber wenn Meinungsfreiheit und Kritik in Angriffe umschlagen, dann ist das genauso indiskutabel wie ein grundsätzliches Demonstrationsverbot.
Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Sie haben mit Ihrer Intention – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –, eine „notwendige Aufmerksamkeit in der politischen Debatte zu schaffen …“, selbstverständlich recht; aber auch Sie schießen mit Ihren Forderungen etwas über das Ziel hinaus.
Unser Justizminister Marco Buschmann hat bereits Ende des letzten Jahres härtere Strafen unter anderem gegen solche Aktionen, wie wir sie im Museum Barberini in Potsdam erleben mussten, in Aussicht gestellt. Das Bundesjustizministerium prüft, ob es gesetzliche Defizite gibt und ob daraufhin nachjustiert werden muss.
Die von Ihnen geforderten Regelungen würden hingegen zu unverhältnismäßigen Strafverschärfungen bereits bei Bagatelldelikten führen, die von Ihrem Antrag gar nicht erfasst werden. Wir lehnen den Antrag daher ab.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)