- Bundestagsanalysen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, jedes Ressort hat so seine ganz gewissen Besonderheiten in manchen Sachen. In der Steuerpolitik ist das sicherlich das jedes Jahr von manchen sehnsüchtig erwartete, von vielen vielleicht auch manchmal befürchtete Jahressteuergesetz.
Das Jahressteuergesetz ist ein Gesetz, das eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften enthält, die aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung notwendig geworden sind. So wird auch das Jahressteuergesetz 2024 dieser Aufgabe gerecht. Ich darf es mal in nackten Zahlen sagen: 45 Artikel, 27 Gesetze, die geändert werden, und das Ganze auf 70 Seiten, also ein sehr umfangreiches Gesetz mit einer Vielzahl thematisch nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die viel eher einen technischen Charakter haben.
Manche würden jetzt sagen: „steuerliche Feinschmeckerthemen“ oder vielleicht auch „steuerliches Hochreck“. Dazu kommt dann auch noch – das darf ich Ihnen jetzt auch nicht vorenthalten –, dass die Bundesratsausschüsse zu diesem Gesetzentwurf noch einmal 91 Änderungsanträge eingebracht haben.
Da sieht man, wie schlecht der ist!)
Aber, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf dient durchaus insgesamt auch wichtigen finanzpolitischen Zielen. Ich nenne hier den Abbau der Bürokratie sowie die Beschleunigung der Digitalisierung. Zudem wird auch der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen. Dies betrifft, wie gesagt, insbesondere Anpassungen an das EU-Recht, an die EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Aber lassen Sie mich betonen: Diese Regelungen sind wichtig; denn sie dienen vor allem der Rechtssicherheit und der Verfahrensvereinfachung, aber auch der weiteren Digitalisierung.
Folgende Maßnahmen möchte ich gerne herausstellen: die Besteuerung eines Mobilitätsbudgets in § 40 des Einkommensteuergesetzes. Die lohnsteuerliche Behandlung des Mobilitätsbudgets soll vereinfacht werden. Arbeitgeber können damit bis zu 2 400 Euro zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn ihren Arbeitnehmern für Mobilität zur Verfügung stellen. Damit werden vorhandene Anreize zur Förderung von einer möglichst umweltverträglichen E-Mobilität erweitert. Bürgerinnen und Bürger bekommen mehr Wahlfreiheit bei der Mobilität.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Änderungen der Regelungen für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren hingegen – §§ 34 und 36 KStG – sind dann vielleicht die Änderungen, die eher im steuerlichen Hochreck zu finden sind. Mit der Änderung der Regeln für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren werden drei Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen umgesetzt. Diese betreffen die Umgliederung von Eigenkapital beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren aus dem Jahre 2001. Hier wird also endlich nach 23 Jahren Rechtssicherheit hergestellt, und offene Fälle werden mit Rechtsfrieden endlich beendet.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Herzlichen Glückwunsch!)
Meine Damen und Herren, das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Damit möchten wir sicherstellen, dass das Inkrafttreten 2024, also rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025, im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.
Beifall bei der FDP)
Das schafft Rechtssicherheit und ist deshalb im Interesse unserer Unternehmen und vieler unserer Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinsam zeigen wir so also Handlungsfähigkeit des Bundestages in der Steuerpolitik. Ich freue mich auf die Diskussionen in den Finanzausschüssen und bitte natürlich um breite Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Fritz Güntzler das Wort.
Beifall bei der CDU/CSU)