Anders als die Union trauen wir uns als Ampel mutige Reformen im Gesundheitswesen zu. Ihrem Antrag ist im Grunde nichts Neues zu entnehmen; er bleibt unscharf und vage. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Gestern haben wir das Krankenhausgesetz eingebracht, heute geht es um wichtige Reformen in der ambulanten Versorgung in den Kommunen. Die Hausärztinnen und Hausärzte sind das Rückgrat der ärztlichen Versorgung. Der größte Teil der medizinischen Probleme kann in den hausärztlichen Praxen gelöst werden. Und dort, wo Fachärztinnen und Fachärzte gebraucht werden, koordinieren die Hausärztinnen und Hausärzte die Weiterversorgung. Daher ist es so elementar, die Hausärztinnen und Hausärzte zu stärken. Wir in der Ampel machen das! Wir machen das – erstens – durch die Aufhebung des Budgetdeckels wie zuvor bei den Kinderärztinnen und Kinderärzten. Damit stärken wir die Hausärztinnen und Hausärzte finanziell. Herr Sorge, Sie fordern auf der einen Seite eine Entbudgetierung auch bei den Fachärztinnen und Fachärzten und greifen uns auf der anderen Seite an, dass wir nicht über die Finanzierung sprechen. Da wollen Sie die Quadratur des Kreises. Sie müssen sich mal darüber klar werden, was Sie eigentlich wollen. Zweitens führen wir eine jährliche Versorgungspauschale für chronisch Kranke ohne intensiven Betreuungsbedarf ein. Das ist eine Abkehr vom Quartalsprinzip und hilft, nicht notwendige Arztkontakte zu reduzieren. So schaffen wir freie Arzttermine zum Wohl der Patientinnen und Patienten, die sonst trotz dringlichem Bedarf lange warten müssten. Drittens fördern wir mit einer budgetneutralen Vorhaltepauschale eine bedarfsgerechte Versorgung mit Haus- und Pflegeheimbesuchen, die Nutzung digitaler Anwendungen und bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten. Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge, und bei der Daseinsvorsorge spielen die Kommunen eine zentrale Rolle. Kommunen können Medizinische Versorgungszentren – MVZ – gründen. Bei uns in Rheinland-Pfalz hat die kleine Gemeinde Katzenelnbogen diese Option vor über zehn Jahren als erste in Deutschland genutzt. Aber viel zu selten sind Kommunen bislang Gründer von MVZ. Die finanziellen Hürden – Herr Lauterbach hat es bereits gesagt – sind oft einfach zu hoch. Diese Hürden bauen wir jetzt ab. Ich kenne etliche Gemeinden, die in den Starlöchern stehen und MVZ gründen wollen. Selbstverständlich. – Bitte. Da kann ich Ihnen selbstverständlich weiterhelfen. Ich habe den starken Eindruck, dass Sie die Dinge durcheinanderwerfen. Sie haben völlig recht: Die Kioske sind in diesem Gesetzentwurf nicht drin. Aber wir reden hier doch von den kommunalen Medizinischen Versorgungszentren, und die sind in dem Entwurf selbstverständlich enthalten. Da steht, dass die selbstschuldnerischen Bürgschaften der MVZ als GmbH reduziert werden sollen. Wir müssten mal gemeinsam ins Gesetz reingucken, dann werden wir schlauer. Ich habe sehr den Eindruck, dass das bei Ihnen ziemlich durcheinander geht. Ja, sicher, auch wenn er gerade gesprochen hat. Herr Sorge, ich hatte Ihren Kollegen Müller vorhin so verstanden, dass er von den kommunalen Medizinischen Versorgungszentren gesprochen hat, und die stehen definitiv im Gesetzentwurf. Die Primärversorgungszentren, ein anderes Wort mit einem anderen Inhalt, stehen – da haben Sie völlig recht – nicht drin. Ich komme am Ende meiner Rede darauf zurück. Wir können den Gesetzentwurf auch mal gemeinsam lesen. – Dann schauen wir mal. Im Übrigen gilt das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht worden ist. Wir werden alles tun, damit dieses ohnehin schon sehr gute Gesetz am Ende ein noch besseres ist. Da brauchen Sie keine Sorge zu haben. Dann möchte ich fortfahren. – Wir haben kein staatliches, sondern ein selbstverwaltetes Gesundheitswesen mit dem G-BA als höchstem Organ. Wir entwickeln den G-BA weiter, beschleunigen seine Entscheidungen und stärken die Interessenvertretung der Pflege, der Patienten- und Hebammenvertretung und der wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Das schafft eine breitere Partizipation vieler Betroffener. Wir Grüne setzen auf regionale Vernetzung und das Durchbrechen der ambulant-stationären Sektorengrenzen. Die Gesundheitsregionen und andere Punkte, die aktuell nicht im Gesetz enthalten sind, sind uns besonders wichtig. Auf das Struck’sche Gesetz habe ich bereits hingewiesen. Es ist schon ein sehr gutes Gesetz, weil es Hausärztinnen und Hausärzte, Kommunen, Selbstverwaltung und die psychotherapeutische Versorgung – dazu werden wir gleich noch mehr hören – stärkt, und es wird ein noch besseres Gesetz werden. Vielen Dank.