Dann, im Laufe dieses Jahres, hat das BMF in 15 Fällen allgemeine Ausnahmen für bestehende Verträge gemacht. Das wird jetzt sukzessive von anderen übernommen, sodass auch dort, wo geltende Verträge nicht geändert werden können, auch die Ausnahmen geregelt sind. Auch das hilft in der Praxis unmittelbar und gibt den Forschungsinstituten Sicherheit.