a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
b) Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten
c) Antrag der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Ali Al-Dailami, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: § 219a des Strafgesetzbuches streichen – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen