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Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Minister, wir haben jetzt den Aktionsplan „Reparieren statt Wegwerfen“ vorliegen. Wir können dem auch schon entnehmen, dass die Mitgliedstaaten einige Regelungen selbst zu treffen haben. Es sollen zum Beispiel Regelungen mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen bei Verletzungen der Verpflichtung zu treffen sein. Zudem sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass auf ihren Staatsgebieten entsprechende Onlineplattformen existieren, die wie ein Marktplatz funktionieren, bei dem Suchfunktionen zu allen möglichen Produkten zur Verfügung stehen, um sich dann auch über die Möglichkeit von Reparaturen zu informieren. Oder, was ebenfalls feststeht, ist, dass die Mitgliedstaaten festlegen können, welche Einrichtungen und Verbände eine Klagebefugnis haben werden. Ich möchte mich gerne informieren, ob es zu diesen drei Punkten, also Sanktionen, Onlineplattformen und Klagebefugnisse, schon Überlegungen der Bundesregierung gibt.