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Für diese Frage bin ich sehr dankbar. Sie hat zwar nur bedingt mit dem Namensrecht etwas zu tun, aber ähnliche Lebensrealitäten spielen da eine Rolle.
Wir haben im Koalitionsvertrag insgesamt vier Projekte hinterlegt, wie wir das Abstammungsrecht reformieren wollen. Wir hatten im letzten Jahr überlegt: Machen wir das abgeschichtet? Dann hätten wir im letzten Jahr beispielsweise für die Fallgruppe der anonymen Samenspende sehr schnell auch das Abstammungsrecht ändern können. Wir haben uns aber in der Koalition gemeinsam entschieden, auch weil die Verbände sich das von uns gewünscht haben und damit nicht der Eindruck entsteht, es gebe Fallgruppen erster, zweiter oder dritter Klasse, sozusagen ein großes Reformprojekt zu machen.
Das betrifft zum Beispiel Themen der privaten Samenspende. Und da muss man natürlich sehr sauber regeln, wie dann die Rechtsverhältnisse der biologischen Väter sind. Die Vereinbarungslösung, die wir dazu vorhaben, muss sehr sauber geregelt werden, weil es immerhin um die eigenen Kinder geht; das ist etwas sehr Konfliktträchtiges. Deshalb werden wir in diesem Jahr dazu Vorschläge machen. Ob das noch vor der Sommerpause gelingt, kann ich nicht versprechen. Aber wir werden in diesem Jahr in jedem Fall dazu Vorschläge machen. Das ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.
Weil ich gerade gehört habe, dass da noch etwas kommt, lasse ich jetzt zum Thema Namensrecht noch zwei Nachfragen zu. Das ist einmal ein Kollege aus der CDU/CSU-Fraktion, und eine Wortmeldung hatte ich noch aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gesehen. Aber erst ist der Kollege der CDU/CSU dran.