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Kurz und kompakt: Zwei Dinge werden den modernen Lebensrealitäten gerecht.
Erstens. Es gibt Menschen, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe führen wollen, und es gibt Menschen, für die gehört zur Partnerschaft auf Augenhöhe – das muss nicht der Fall sein; aber es gibt Menschen, die sich das wünschen – ein gemeinsamer echter Doppelname, den sie gemeinsam tragen und auch an ihre Kinder weitergeben können, um den Zusammenhalt als Familie auch nach außen zu demonstrieren. Das war bislang in Deutschland nicht möglich. Wir machen es jetzt möglich.
Zweitens. Es gibt Partnerschaften, die lange halten, ein Leben lang – das wünschen wir uns alle –; es gibt aber auch Partnerschaften, die zerbrechen. Es kann dann dazu kommen, dass, wenn beispielsweise Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in eine neue Beziehung mitgebracht und dort adoptiert werden und dann diese Beziehung zerbricht, die absurde Situation entsteht, dass am Ende sozusagen die Kinder beispielsweise bei der leiblichen Mutter leben, sie aber den Familiennamen des Stiefvaters tragen müssen und eine sogenannte Rückbenennung verhindert wird.
Das ist absurd, das ist eine große Belastung für viele Menschen, und ich habe nie verstanden, warum wir diese Rechtslage nicht schon längst geändert haben. Wir machen es jetzt. Das, finde ich, ist ein Riesenfortschritt für moderne Lebensrealität.
Beifall bei der FDP und der SPD)
Gibt es weitere Nachfragen zum Namensrecht? – Frau Kollegin Helling-Plahr.