Ich bedanke mich für die Frage, weil ich da Aufklärungsarbeit leisten kann. – Es ist also so: Die Bundesministerien machen die Gesetzesfolgenabschätzung jeweils selbst. Und dann gibt es eine Überprüfung, ob zum Beispiel der Erfüllungsaufwand korrekt und methodisch sauber ermittelt worden ist. Das macht aber nicht das Bundesministerium der Justiz, sondern das macht der Nationale Normenkontrollrat. Der sitzt zwar jetzt beim Bundesministerium der Justiz, ist aber ein unabhängiges Organ. Ich werde einem unabhängigen Organ keine Vorschriften machen können, was die Frage der Ermittlung des Erfüllungsaufwandes angeht. Ich weiß nicht, ob das das Ziel Ihrer Frage ist, aber Sie haben jedenfalls nach der Gesetzesfolgenabschätzung gefragt, und das ist, wie gesagt, eine Aufgabe, die jedes Bundesministerium für den eigenen Geschäftsbereich erst mal selber hat.