Also, grundsätzlich bedarf es immer des Augenmaßes, wenn wir in Freiheit und Eigentum eingreifen. Bei den Menschen, die Wohneigentum haben – das sind ja nicht immer große Immobilienkonzerne, sondern das sind zum übergroßen Teil Menschen, die ihr ganzes Leben lang darauf gespart haben –, müssen wir mit großer Sensibilität Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes, der ja das Eigentum schützt, berücksichtigen, auch in der kumulativen Wirkung, also in der Gesamtsumme sämtlicher Belastungen. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Ich bin mir sehr sicher, dass darüber in den parlamentarischen Beratungen noch sehr intensiv gesprochen werden wird, weil wir Menschen, die sich ihr Eigentum erarbeitet und lange darauf gespart haben, nicht überlasten dürfen.