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Herr Kollege Jung, ganz herzlichen Dank. – Zunächst einmal möchte ich sagen, dass die Protokollerklärung und auch die Beschlüsse eines Bundesparteitages Motivation dafür sind, von einer Sache Gebrauch zu machen, die die größte Selbstverständlichkeit im Parlamentarismus ist, die man kennt, nämlich die Anwendung des Struckʼschen Gesetzes. Wir haben hier ein selbstbewusstes Parlament, und dieses selbstbewusste Parlament nimmt die Vorschläge der Bundesregierung entgegen, modifiziert sie aber in der übergroßen Zahl der Fälle dann doch und – dies zu sagen, gebietet der Respekt vor dem Parlament – verbessert sie dadurch natürlich. Sowohl dieser Vorschlag wie auch diese Protokollerklärung sind eine Motivation und eine Bestärkung für das Parlament, vom Struck’schen Gesetz Gebrauch zu machen. Das ist eine tiefe Respektbekundung vor der Qualität der gesetzlichen Beratungen hier im Deutschen Bundestag. Das ist das Erste, was ich dazu sagen möchte.
Beifall bei der FDP)
Zweitens. Sie haben mir die Frage gestellt, was rechtlich zu tun ist. Wir haben dort in hoher Intensität an den Dingen gearbeitet. Meine Aufgabe besteht darin, Rechtsförmlichkeitsprüfungen durchzuführen, was im Rahmen dieser sehr schnellen Abläufe nur bedingt der Fall war. Wenn man in einem Gesetz – das wissen Sie ja auch – eine Privilegierungsregelung einräumt, dann ist das formal erst mal eine Ungleichbehandlung. In dem Moment sind wir im Bereich von Artikel 3 Grundgesetz, und dann bedarf es einer sachlichen Begründung. Da bestehen Spielräume, aber warum es jetzt 80 Jahre sind und warum nicht 70, dazu müsste man sich meiner Meinung nach noch einmal vertieft Gedanken machen.
Eine solche Differenzierung ist sicherlich möglich, und es gibt auch sehr gute Gründe dafür. Ich glaube, dass man darüber noch mal reden kann. Das Parlament wird damit im Zuge der Beratungen sehr sorgfältig umgehen und wird – egal für welche Regelung man sich dann entscheidet – in den Beratungen sehr substanziiert vortragen, warum eine solche differenzierende Lösung auch den Maßstäben von Artikel 3 Grundgesetz gerecht wird. Daran haben wir alle ein Interesse; denn niemand will verfassungswidrige Gesetze.
Sie sind jetzt zum wiederholten Male weit mehr als eine Minute über der Zeit. Ich bitte wirklich darum, die Zeit zu beachten, damit so viele Abgeordnete wie möglich auch ihre Fragen stellen können.
Die Fragen sind so interessant.
Der Herr Jung darf jetzt innerhalb von 30 Sekunden eine Nachfrage stellen.