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Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bin sehr dankbar für diese Frage, weil sie einen wichtigen Tätigkeitsbereich meines Geschäftsbereiches anspricht. Wir haben ja im letzten Jahr so viel Justizaußenpolitik und auch so viel Justizvölkerrechtspolitik gemacht wie, glaube ich, in vielen Jahren zuvor nicht. Das hat natürlich weniger etwas mit mir zu tun, sondern damit, dass die Weltlage das erfordert.
Wir werden deshalb die Regelungen des deutschen Völkerstrafgesetzbuches präzisieren. Man muss dazu allerdings wissen, dass es ein Spannungsfeld gibt. Ich will mich dieser Debatte gar nicht verweigern; das muss man sich im Detail anschauen. Wir müssen, wenn wir einen Tatbestand ins Völkerstrafgesetzbuch aufnehmen, immer auf das Weltrechtsprinzip und dessen Auswirkungen achten.
Das führt dann dazu, dass unsere zuständigen Ermittlungsbehörden – das ist in dem Fall der Generalbundesanwalt, der das wirklich hervorragend macht; bei den Anwendungen des Weltrechtsprinzips ist Deutschland ja weltweit führend – dann im Zweifelsfall auch verpflichtet wären, bei sehr vielen Fällen auf der ganzen Welt zu ermitteln. Wir müssen auch ein bisschen überlegen, ob eine Sache, die im Kern gut und richtig erscheint, nicht im Ergebnis dann dazu führt, dass man möglicherweise eine wichtige Ermittlungsbehörde überfordert. Ich sage nicht, dass das ein K.-o.-Kriterium ist. Ich sage, dass man sich der Debatte stellen und im Detail reinschauen muss.
Mir wäre es ein wichtiges Anliegen, dass wir uns eng mit dem Generalbundesanwalt abstimmen und besprechen, was wir uns dort zutrauen, was wir leisten können. Denn was nicht sein darf, ist, dass wir etwas ins Gesetz schreiben, und es steht dann nur auf dem Papier. Denn dann lachen sich die Straftäter auf der ganzen Welt kaputt. Das darf nicht sein, im Gegenteil. Wir sind jetzt in einer historischen Phase, wo wir zeigen müssen: Das Völkerstrafrecht steht nicht nur auf dem Papier, sondern wer es bricht, der muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Buschmann, achten Sie bitte auf die Zeit, auch, wenn es komplexe Fragen sind. – Jetzt haben Sie noch das Recht zu einer Nachfrage.