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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Justizminister, ich stelle eine Frage aus dem Bereich des Völkerstrafrechts.
Seit dem brutalen russischen Überfall auf die Ukraine sind die Debatten um das deutsche Völkerstrafgesetzbuch und das internationale Völkerstrafrecht ja wieder im Gang. Das ist auch richtig und notwendig so, weil wir ja neben dem Verbrechen der Aggression eine Vielzahl von Kriegsverbrechen, insbesondere durch die russische Besatzungsarmee, erleben.
Sie haben ja vor einigen Wochen Vorschläge zur Reform, zur Erneuerung des Strafrechts vorgelegt, materiell- und verfahrensrechtlich. Beim materiellen Recht bleiben einige Aspekte unklar, zum Beispiel der Tatbestand des Verschwindenlassens einer Person. Das Verschwindenlassen ist in der jetzigen Konstellation nur strafbar, wenn Angehörige Betroffener bei den zuständigen Behörden nachgefragt haben und dann belogen worden sind. Das stellt sich in der Praxis so dar, dass Sie bei den Scheinbehörden, zum Beispiel in Cherson oder in anderen Teilen im Osten der Ukraine, nachfragen müssten, ob sie tatsächlich Ihren Angehörigen verschleppt und entführt haben. Dort können Sie nicht mit einer wahrheitsgemäßen Antwort rechnen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dieses Nachfrageerfordernis zu streichen, damit wir endlich diese brutale Praxis des Verschwindenlassens im Osten der Ukraine und in anderen Regionen dieser Welt ordnungsgemäß in Deutschland bestrafen können?