- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank für die Nachfrage. – Das ist ein ausgesprochen wichtiges Thema; deshalb haben wir das ja auch als Prüfauftrag im Koalitionsvertrag hinterlegt. Natürlich besteht das Interesse, dass dann, wenn jemand in Zahlungsverzug gerät, diesen aber beseitigt, keine Konsequenzen mehr an den beseitigten Zahlungsverzug geknüpft werden können. Das gilt bereits für den Bereich der außerordentlichen Kündigungen.
Jetzt ist die Frage, ob man das eins zu eins auf die ordentliche Kündigung übertragen kann. Das prüfen wir. Da gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen. Natürlich gibt es im Bereich von privaten Kleinvermieterinnen und Kleinvermietern auch das Interesse, ein möglichst reibungsloses Mietverhältnis zu haben. Es gibt Vermieterinnen und Vermieter, die beispielsweise eine relativ niedrige Miete verlangen, aber dann einfach ihre Ruhe haben wollen. Auch solche Fallkonstellationen muss man berücksichtigen. Das wägen wir ab. – Ich komme zum Ende meiner Ausführungen, weil ich den strengen Blick der Frau Präsidentin sehe.
Es ist gut, wenn er auch gesehen wird. – Die nächste Frage stellt Stephan Brandner aus der AfD-Fraktion.