Vielen Dank. – Unser Koalitionsvertrag sieht ebenfalls vor, die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen und insbesondere dort, wo Schonfristzahlungen dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, die Situation zu evaluieren und sicherzustellen, dass die Mieterinnen und Mieter, die ihren Mietrückstand nachzahlen, dadurch sowohl eine außerordentliche als auch eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses beseitigen können. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass da gewisse Wertungswidersprüche im Verhältnis der ordentlichen Kündigung zu einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung bestehen. Jetzt sehen wir uns als Gesetzgeber natürlich verpflichtet, diese Widersprüche aufzulösen. Welche konkreten Schritte sind im Bundesjustizministerium noch notwendig, bevor Sie einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Schonfristzahlungen auf die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses –