Englisch ist und bleibt die festgelegte Sprache im internationalen Schiffsverkehr, warum also nicht auch für die Verträge? Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Am 8. Dezember 2021 hat die Internationale Seeschifffahrts-Organisation, die International Maritime Organization, kurz: IMO, auf ihrer 32. Versammlung Änderungen des IMO-Übereinkommens beschlossen. Der Rat soll erweitert, die Amtszeit der Mitglieder des Rates verlängert und das Quorum erhöht werden. Die arabische, chinesische und russische Fassung der Sprachtexte des IMO-Übereinkommens sollen für verbindlich erklärt werden. Bisher reichten Englisch, Spanisch und Französisch. Die Änderungen erfordern die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitgliedschaft oder 117 Mitgliedstaaten. Durch das vorliegende Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für die nach dem im IMO-Übereinkommen vorgesehene Ratifikation geschaffen werden. Doch wozu? Weder sehen wir eine Notwendigkeit für eine Erweiterung des Rates oder Ausweitung der Gremien noch eine Sinnhaftigkeit etwaiger Mehrkosten überhaupt. In Bundestag und Verwaltung sind Bestrebungen erkennbar, einem weiteren Aufblähen der Verwaltung entgegenzuwirken. Und das ist längst überfällig – aber doch nicht, um weitere Stellen in internationalen Gremien zu schaffen und den dortigen Verwaltungsapparat aufzublähen. Dafür doch nicht, meine Damen und Herren! Die Kosten der IMO werden aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Das ist letztendlich auch das Geld unserer und Ihrer Wähler. Dann erklären Sie dem Wähler doch auch bitte, warum Sie hier das Risiko von Mehrkosten befürworten und in Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses schreiben: „Kosten: Wurden nicht erörtert.“ Die Beschlussempfehlung zur Annahme des Gesetzentwurfs sieht gegen die Stimmen der AfD-Fraktion keine Alternativen vor. Wieso keine? Es ist also noch möglich, gemeinsam mit anderen das Aufblähen der IMO und die Einführung der arabischen, chinesischen und russischen verbindlichen Fassung der Sprachtexte des IMO-Übereinkommens zu verhindern. Wer soll denn sicherstellen, dass zwischen all diesen Vertragstexten dann exakte Übereinstimmung besteht? Und wer erklärt dann China, Russland oder den arabischen Staaten, dass sie sich bei widerstreitenden Auslegungen der gleichberechtigt verbindlichen Texte doch bitte der unsrigen Rechtsauffassung anschließen mögen? Das ist völlig unnötig. Dort erkennt man noch nicht einmal durchgängig die internationalen Gerichte an. Viele schaffen es in Deutschland kaum noch, sich in Deutsch verständlich und ohne Sonderzeichen auszudrücken. Und da wollen Sie die Zahl der verbindlichen Texte von drei auf sechs verdoppeln, darunter in Sprachen mit anderen Schriftzeichen und doppelter Verneinung? Als gäbe es beim Schutz der Meere und Schifffahrtslinien keine wichtigeren Aufgaben! Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Ich ersuche Sie, dies zu überdenken und nur Neuerungen zuzustimmen, die im deutschen Interesse und nicht zum Nachteil unseres Landes sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.