Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Ihrem Antrag, liebe Union, mit dem wuchtigen Titel „Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen“ fordern Sie angesichts gestiegener Verbraucherpreise unverzüglich einen bundesweiten 500-Euro-Inflationszuschuss für ausgewählte Beschäftigte im Gesundheitswesen, und zwar nur für diejenigen, die nicht vom Pflegebonus profitiert haben. Sie stellen damit fälschlicherweise eine Verbindung zwischen dem Pflegebonus, dem Sie seinerzeit zugestimmt haben, und gestiegenen Lebenshaltungskosten her. Gleichzeitig werfen Sie uns hier vor, mit dem Pflegebonusgesetz die Beschäftigten im Gesundheitswesen demotiviert und gespalten zu haben. Wissen Sie, ich bin ein Freund der Folgerichtigkeit des Denkens, die die alten Griechen als Logik definiert haben. Aber wie genau soll ich die Logik Ihrer Argumentation verstehen, wenn Sie uns bei der Auszahlung des Pflegebonus Spaltung vorwerfen und gleichzeitig einen Inflationszuschuss für lediglich eine begrenzte Anzahl von Beschäftigten im Gesundheitswesen, und zwar ausschließlich im Gesundheitswesen, fordern, da sie Ihrer Ansicht nach – ich zitiere – „besonders“ von den gestiegenen Verbraucherpreisen betroffen seien? An dieser Stelle sei mir wirklich die Frage erlaubt: Wer spaltet hier eigentlich? Im Gegensatz zu Ihnen haben wir als Fortschrittskoalition selbstverständlich die Notwendigkeit erkannt, die sozialen Härten für alle abzufedern und nicht nur für einzelne Berufsgruppen. Mit insgesamt drei Entlastungspaketen – Heizkostenzuschüsse, Energie- und Strompreisbremse, Kinderzuschlag und Erhöhung des Kinder- und Wohngeldes – unterstützen wir alle Menschen in unserem Land. Das sind die nachhaltigen Entlastungen als Folge der gestiegenen Inflation, und zwar für alle und nicht nur für wenige. Als Berichterstatter meiner Fraktion kann ich Ihnen sagen, dass der Pflegebonus nicht als Inflationsausgleich angedacht war, sondern als Anerkennung für die harte Arbeit der Pflegekräfte in besonders von der Pandemie betroffenen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Im Koalitionsvertrag wurde hierfür insgesamt 1 Milliarde Euro veranschlagt. Es fiel in die Verantwortung der Fortschrittskoalition, aufgrund der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Mittel den Kreis der Prämienberechtigten anhand klar definierter Kriterien auszurichten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube nicht nur an die Folgerichtigkeit des Denkens, sondern auch, dass das Sein das Bewusstsein bestimmt. Das ist der Unterschied zwischen Regierung und Opposition, also zwischen uns und Ihnen. Wir übernehmen Verantwortung, während Sie in der Opposition alles für möglich und finanzierbar halten, was Sie selbst in der Regierung 2020 – Herr Kollege Wollmann hat es gesagt – explizit verhindert haben. Dieser Antrag ist daher vor diesem Hintergrund plakativ und dient einzig und allein dazu, sich als Arbeitnehmerpartei zu profilieren. Dabei haben Sie sich noch nicht einmal die Mühe gemacht – das hat auch mein Kollege vorhin angeführt –, in Ihrem Antrag Berechnungen anzustellen und Ihren Forderungen eine Finanzierungsgrundlage zu geben. Wie soll das auf anderthalb Seiten auch möglich sein? In einer Sache kann ich Ihrem wuchtigen Titel allerdings etwas abgewinnen. Es geht sehr wohl um Wertschätzung für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Aber in Ihrem Antrag instrumentalisieren Sie Beschäftigte; Sie spalten die Gruppe der Beschäftigten; Sie stellen Beschäftigte bewusst ins Schaufenster, und das hat reichlich wenig mit Wertschätzung zu tun. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.