Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Gramling, es handelt sich nicht wirklich um eine Enteignung, und es ist – vielleicht haben Sie es nicht richtig gelesen – im Gesetz auch klargestellt, in welchen Situationen die Übertragung von Vermögensgegenständen zur Anwendung kommen kann, nämlich nur im Bereich der Energie und nur dann, wenn unsere Versorgungssicherheit oder das Gemeinwohl gefährdet sind. Also, ich glaube nicht, dass wir jetzt einfach wild umherlaufen und irgendwelche Unternehmen enteignen. Wir schreiben das Jahr 1973. Die Ölpreiskrise wütet, die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Erdöl und Erdölerzeugnissen ist nicht mehr gewährleistet. Der Deutsche Bundestag handelt. Er beschließt ein Gesetz, das Energiesicherungsgesetz. Die Folgen sind uns noch heute bekannt: vier autofreie Sonntage, ein allgemeines Fahrverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung für sechs Monate. Heute, 50 Jahre später, beschäftigen wir uns wieder mit dem Energiesicherungsgesetz. Und wieder geht es um die Versorgungssicherheit, wieder geht es um Erdöl, wieder geht es um Erdölerzeugnisse. Nur der Grund ist ein anderer: Wir sprechen heute über das Energiesicherungsgesetz, weil die staatlichen Marionettenkonzerne Rosneft und Gazprom einen kalten Energiekrieg gegen Deutschland, Europa und die internationale Wertegemeinschaft führen. Wer angegriffen wird, dem steht es zu, sich zu verteidigen. Das wissen die Ukrainerinnen und Ukrainer, das weiß die NATO, und das wissen auch wir. Mit diesem Gesetz legen wir dem russischen Energie-Bully mit deutschem und europäischem Recht im Rücken das Handwerk. Mit diesem Gesetz lassen wir nicht zu, dass Russland weiterhin Einfluss auf unsere Energieversorgung hat. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen weiterhin sicher ist. Das Energiesicherungsgesetz ist eine Metapher für unsere Energiepolitik in der Krise und ihre Evolution seit 1973 entlang aktueller Realitäten, mit EnSiG 2.0, EnSiG 3.0, EnSiG 4.0 und jetzt EnSiG 5.0. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Woche die Rechtmäßigkeit der unter dem Schirm des EnSiGs unternommenen Schritte bestätigt. Es hat die Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland als Mehrheitseigner an der PCK Raffinerie in Schwedt bestätigt, und es hat die Rechtmäßigkeit der Verteidigung unserer Energieintegrität bestätigt. Das hat also gezeigt, dass wir die richtigen Instrumente zur Krisenbewältigung haben. Aber wir müssen eine noch schnellere Handlungsfähigkeit gewährleisten. Nur so können wir auch in besonders eilbedürftigen Fällen die Versorgungssicherheit bewahren. Deshalb erweitern wir das Energiesicherungsgesetz um ein weiteres Instrument: Wir ermöglichen die Übertragung von Vermögensgegenständen, wenn sich Unternehmen unter Treuhandverwaltung befinden. Das schafft Sicherheit. Und es zeigt – Sie können nachher noch reden –: Wir tun alles dafür, um die Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen sicherzustellen. Wir tun alles dafür, dass die PCK Raffinerie in Schwedt eine Zukunft hat. Dazu gehören sichere Arbeitsplätze genauso wie eine sichere Erdölversorgung und die Unterstützung bei der Transformation. Die Raffinerie in Schwedt ist eine Lebensader für Deutschland und insbesondere für die neuen Bundesländer. In Zukunft werden wir diesen Hochtechnologiestandort nicht mehr nutzen, um fossiles Erdöl zu verarbeiten. Nein, die PCK Schwedt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort werden mit ihrem Know-how und ihren Möglichkeiten zur Lebensader einer klimaneutralen und sicheren Energieversorgung. Das alles ist nur möglich, wenn wir Russlands Einfluss ein für alle Mal beenden. Genau das ermöglichen wir mit der Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.