Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vater zweier Kinder weiß ich ganz gut, dass bei Kindern ab rund anderthalb Jahren die sogenannte Trotzphase anfangen kann. Sie können sich bockig und trotzig verhalten, wenn sie ihren Willen nicht bekommen. Bei der Ampelkoalition ist das nach rund anderthalb Jahren nicht anders, wenn sie ein Gesetz nicht durch den Bundesrat bekommt. Das erleben wir heute eindrucksvoll. Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz vollkommen zu Recht wegen neuer Bürokratie, wegen hoher Kosten und zusätzlicher Belastungen nicht zugestimmt. Herr Kollege Fiedler und Herr Kollege Steffen, vielleicht sprechen Sie einfach mal nicht nur mit Compliance-Beauftragten von Konzernen und Anwälten aus Großkanzleien, sondern auch mit einem mittelständischen Unternehmen aus Ihrem Wahlkreis. Dann würden Sie das auch wissen. Und was macht die Ampel, nachdem der Bundesrat nicht zugestimmt hat? Sie greift bockig in die Verfahrenstrickkiste und betritt trotzig – Herr Staatsminister Poseck hat es gesagt – verfassungsrechtlich äußerst dünnes Eis, anstatt sich fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes zu bewegen. Die Regeln besagen nämlich: Erstens. Stimmt der Bundesrat einem Gesetz nicht zu, dann können nicht nur der Bundesrat, sondern auch die Bundesregierung und der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern zu verhandeln. Das war, ist und bleibt auch hier die Chance. Nutzen Sie sie! Aber ich weiß: Kompromisse sind in der Trotzphase ganz, ganz schwierig. Zweitens. Bedarf ein Gesetz der Zustimmung des Bundesrates, darf der Bundestag es nicht, wie Sie es heute machen, in einen zustimmungsfreien und in einen zustimmungspflichtigen Teil aufspalten, wenn dadurch – Zitat – notwendigerweise Zusammengehörendes auseinandergerissen wird. Das ist hier offensichtlich der Fall. Es geht um die Umsetzung einer Richtlinie. Der Bundestag hat ihre Umsetzung bereits durch ein Gesetz beschlossen. Nachdem die Zustimmung des Bundesrats nicht vorliegt, gehen Sie hin, reißen aus diesem Gesetz etwas raus, packen es in ein anderes Gesetz, um dann zuerst ein Gesetz zu beschließen und es im unmittelbaren Anschluss wieder zu ändern. Wenn nicht hier auseinandergerissen wird, was zusammengehört, wann dann, liebe Kolleginnen und Kollegen? Drittens. Die Zustimmung des Bundesrats zu einem Gesetz kann sich eben auch aus mehreren Regeln ergeben. Und hier sollte man vielleicht nicht nur an Artikel 74 Absatz 2 Grundgesetz, sondern auch an Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 84 Absatz 1 denken. Auf ersteren hat Sie bereits der Bundesrat im Dezember hingewiesen, und auf letzteren sollten Sie mal ein bisschen achten, wenn Sie sich die verbindlichen Verfahrensregeln für die Meldestellen der Länder in Ihrem eigenen Gesetzentwurf anschauen. All diese Regelungen sind Ihnen bekannt; Herr Kollege Fiedler hat es auch bestätigt. Das BMJ hat Sie ja freundlicherweise eingehend über Wochen hinweg dazu beraten. Deshalb beraten wir heute auch nicht einen Regierungsentwurf, sondern zwei Fraktionsentwürfe. Wenn Sie es jetzt nicht schaffen, diese Regelungen anzunehmen, dann helfen Ihnen hoffentlich die Länder dabei. Denn wenn sie der bockigen und trotzigen Ampel jetzt nicht klar und eindeutig ihre Grenzen aufzeigen, dann wird diese Ampel dauerhaft auf ihrer Nase rumtanzen, so wie heute schon bei der Unterbringung von Flüchtlingen, bei der Krankenhausplanung, beim Pakt für den Rechtsstaat und jetzt auch noch beim Hinweisgeberschutz.