Wir hätten uns an dieser Stelle auf einen Kompromiss verständigen können. Wenn Bundestag und Bundesrat in unserem Land unterschiedliche Meinungen vertreten, dann ist unser Grundgesetz auf die Suche nach einem Kompromiss angelegt. Damit sind wir in der Geschichte dieses Landes auch gut gefahren. Wir haben die Hand ausgestreckt; das wissen Sie auch. Wir wären zu Kompromissen bereit gewesen. Leider hat die Ampelmehrheit diese Hand nicht angenommen. Sie versuchen jetzt erneut, in Form einer Machtdemonstration dieses Hinweisgeberschutzgesetz hier durchzubringen. Und ich sage es ganz deutlich: Sie begeben sich damit auf sehr dünnes Eis – in rechtlicher Hinsicht und in inhaltlicher Hinsicht. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz der Hinweisgeber ist ein wichtiges Thema. Hinweisgeber verdienen Schutz. Sie sind mutige Menschen, und sie decken Missstände auf. Dieser Schutz muss durch das Recht gewährleistet werden. Das ist eine politische Verpflichtung, das ist aber auch eine Verpflichtung, die aus der EU-Richtlinie folgt. Trotzdem muss die Umsetzung auch mit Augenmaß und mit Bedacht vorgenommen werden. Der Bundesrat hat – Herr Thomae hat darauf hingewiesen – dem Gesetz zunächst mal aus inhaltlichen Gründen die Zustimmung verweigert, weil in dem Gesetz aus der Sicht der Mehrheit des Bundesrates kein angemessener Ausgleich zwischen einem effektiven Hinweisgeberschutz und den berechtigten Belangen der Unternehmen enthalten war. Nach der verweigerten Zustimmung des Bundesrates wäre es der normale Weg gewesen, dass ein Vermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die Aufspaltung, die Sie jetzt vorgenommen haben, hat nur einen einzigen Grund, nämlich die Mitwirkung des Bundesrates zu verhindern. Inhaltliche Gründe dafür sind nicht ersichtlich. Herr Thomae hat ja selbst darauf hingewiesen, dass es keinen Anlass gibt, Landesbedienstete anders zu behandeln als andere. Sie machen diese Trennung jetzt, weil Sie nicht mit dem Bundesrat zu diesem Thema ins Gespräch kommen wollen. Das ist jedenfalls kein wertschätzender Umgang mit dem Föderalismus in unserem Land. Herr Steffen hat bereits am Tag der Beschlussfassung des Bundesrates gepostet: Das Gesetz wird unverändert in Kraft treten. – Herr Steffen, ein Kompliment dafür, wie Sie diese Regierungsmehrheit dominieren. Aber auch an dieser Stelle wäre es, glaube ich, richtig gewesen, dass Sie in sich gehen, dass man das Gespräch sucht und dass man inhaltlich einen Kompromiss findet. Natürlich geht es um effektiven Hinweisgeberschutz. Es muss aber auch darum gehen, dass unsere Unternehmen in unsicheren Zeiten nicht zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden. Da haben Sie, Herr Thomae, ein paar entscheidende Punkte des Gesetzes nicht genannt, nämlich die anonymen Meldekanäle und erheblichen Aufwände, die für die Unternehmen, vor allen Dingen die mittelständischen Unternehmen, zusätzlich entstehen. Es wäre gut gewesen, wir wären hierüber ins Gespräch gekommen. Wir hätten das zügig machen können. Jetzt haben wir ein wesentlich fragwürdigeres und im weiteren Prozedere durchaus sehr schwieriges Gesetzgebungsvorhaben vor uns. Leider passt das Prozedere hier auch ins Bild, wie die Ampelmehrheit insgesamt im Moment mit Gesetzgebungsverfahren umgeht. Der Bundesrat soll jetzt wieder mit verkürzten Fristen bereits Ende März über dieses Gesetzgebungsvorhaben befinden. Die Präsidentin des Bundestages hat sich über das Vorgehen beschwert, der Bundesrat auch. Es wäre gut, wenn wir zu einem ordnungsgemäßen Vorgehen in der Gesetzgebung mit ausreichender Beteiligung zurückkehren könnten. Das würde der Gesetzgebung, das würde dem Föderalismus und der Sache dienen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.