Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst noch mal auf Sie, Herr Dr. Krings, eingehen, weil Sie hier behauptet haben, dass die Ampelkoalition beim Thema Kinderschutz, bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern auf das Prinzip Zufall setzen würde. Das ist mitnichten der Fall, und das möchte ich entschieden zurückweisen. Denn wir setzen auf evidenzbasierte, auf konsequente Ermittlungsarbeit. Es ist auch mitnichten so, dass wir damit keinen Erfolg hätten. Über 90 Prozent beträgt die Aufklärungsquote bei diesen Taten. Das ist ein großer Erfolg. Dafür muss man den engagierten Ermittlerinnen und Ermittlern auch Danke sagen. Ich will hier noch mal sagen, was das Problem mit dem Vorschlag ist, den Sie vorgelegt haben. Ja. Es sollte für uns alle ein großes Anliegen sein, uns bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch nicht mit dem Status quo zufriedenzugeben. Aber über die Instrumente und über die Maßnahmen kann man diskutieren, darüber, wie der Weg dorthin aussehen sollte. Der Kollege Mordhorst hat es schon gesagt: Der Kinderschutzbund hat hier im Deutschen Bundestag schon klar dazu Stellung genommen und gesagt, dass es bei dieser Frage auf die Verhältnismäßigkeit ankommt und dass es auch darauf ankommt, den Grundrechtsschutz von Kindern zu wahren. Das tun Sie mit Ihrem Vorschlag nicht. Stattdessen liegt mit dem Quick-Freeze-Verfahren ein sehr guter Vorschlag von Bundesjustizminister Buschmann vor. Es ist nämlich so, dass Ihr Vorschlag nur darauf setzt, dass endlich die gesetzliche Regelung kommt, mit der wirklich alle Bürgerinnen und Bürger unter Überwachung gestellt werden. Denn was ist es denn anderes als eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, wenn man IP-Adressen anlasslos und auf Vorrat speichert? Dann ist das eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Das ist eine staatliche Massenüberwachung ohne Maß und Mitte, die wir nicht mittragen. – Zum EuGH-Urteil komme ich jetzt. Falsch ist auch, dass das EuGH-Urteil Ihrem Vorschlag Rückendeckung gibt. Mir ist wirklich schleierhaft, wie Sie darauf kommen können, dass eine sechsmonatige Speicherpflicht bei IP-Adressen europarechtskonform sein könnte. Für die Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot der unterschiedslosen Speicherung der IP-Adressen formuliert der EuGH zu Recht strenge Vorgaben, nämlich dass die Speicherung von IP-Adressen zur Kriminalitätsbekämpfung auf das zeitlich – ich zitiere – „absolut Notwendige“ beschränkt werden muss. Wie kommen Sie darauf, dass eine sechsmonatige Speicherpflicht absolut notwendig ist? Das hat mit Verhältnismäßigkeit überhaupt nichts zu tun. Das ist schlicht und ergreifend unverhältnismäßig. Ich habe es schon gesagt: Der Minister hat mit dem Quick-Freeze-Verfahren einen rechtssicheren Vorschlag auf den Tisch gelegt – übrigens ein Vorschlag, der im Gegensatz zur IP-Adressenspeicherung schon seit vielen Jahren in der Debatte ist, ein Vorschlag, der auch schon seit vielen Jahren als verfassungsgemäß gilt. Deswegen sollten wir auf diese rechtssichere und praxistaugliche Lösung setzen. Das ist nämlich auch der Vorschlag, der die Bedürfnisse nach Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander ausspielt, sondern endlich in Einklang bringt. Es geht nicht darum, bei solchen Fragen des Verfassungsrechts immer nur ans Äußerste dessen zu gehen, was irgendwie möglich ist. Vielmehr brauchen wir auch einen politischen Gestaltungsanspruch. Wir brauchen auch politische Motive und nicht nur rechtliche Motive, die wir formulieren, weil wir uns auf Urteile von obersten Gerichten verlassen. Diesen politischen Gestaltungsanspruch erheben wir mit dem Quick-Freeze-Vorschlag. Der stellt nämlich eine grundrechtsschonende und evidenzbasierte Alternative dar. Deswegen unterstützen wir das glasklar. Sie versuchen seit 16 Jahren, durch die Hintertür oder durch die Vordertür eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Dieses alte Theater in neuer Verkleidung muss endlich aufhören. Der EuGH wie auch das Bundesverfassungsgericht haben dem mehrfach eine klare Absage erteilt. Kommen Sie endlich mit anderen Vorschlägen, kommen Sie endlich mit neuen Ideen! Und vor allem: Konzentrieren Sie sich bei der Frage „Wie kann man Kinder schützen?“ nicht nur auf dieses eine Element, nicht nur auf diese eine Ermittlungsbefugnis! Stellen Sie sich mal breiter auf und beziehen Prävention ein, um beim Thema Kindeswohl nicht nur eine Scheindebatte zu führen! Vielen Dank.