Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der Union debattieren wir nach § 62 der Geschäftsordnung den Bericht über den Stand der Beratungen im Rechtsausschuss zu ihrem Antrag zur IP-Adressenspeicherung. § 62 der Geschäftsordnung des Bundestages besagt: Wenn eine Vorlage im Plenum behandelt wurde, dann kann man, wenn sie zehn Sitzungswochen in einem Ausschuss lag, verlangen, dass der Bericht über den Stand der Beratungen wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird. Gerne berichte ich Ihnen über den Stand der Beratungen. Das ist vielleicht auch nicht schlecht, um das einmal einzuordnen. Die Unionsfraktion hat am 27. September 2022 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir haben über ihn zwei Tage später, also am 29. September 2022, in erster Lesung hier im Hohen Hause sachlich und fachlich diskutiert. Wir scheuen also nicht die inhaltliche und auch die öffentliche Debatte über Ihren Antrag, liebe Union. Der Antrag wurde nach der ersten Debatte, wie üblich, an den Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss überwiesen. Im Rechtsausschuss hat die Union einen Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung gestellt. Dass wir eine solche öffentliche Anhörung machen, dem haben wir als Ampelkoalition zugestimmt. – Das haben Sie gerade unter den Tisch fallen lassen, Herr Krings. Dem Grunde nach haben wir dem zugestimmt. Nun möchte die Unionsfraktion einen Termin für die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss bestimmen. Hier haben wir noch keinen Termin im Rechtsausschuss beschlossen. – Ich erkläre Ihnen jetzt, wie das im Ausschuss funktioniert. – Wir haben unabhängige und freie Ausschussberatungen, und diese werden bestimmt von der Mehrheit im Ausschuss. Das ist klug so, weil der Ausschuss die Mehrheitsverhältnisse im Plenum darstellen soll und Entscheidungen des Plenums vorbereitet. Die letzte Bundestagswahl hat uns als Ampelkoalition als Mehrheit in diesem Plenum legitimiert, und unser Arbeitsprogramm für diese Legislaturperiode steht. Die Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass wir nach dem EuGH-Urteil die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können. Das EuGH-Urteil hat auch ergeben, dass eine Möglichkeit besteht, IP-Adressen anlasslos zu speichern, allerdings nur unter engsten Voraussetzungen wie ausschließlich für schwerste Straftaten und in einem sehr engen zeitlichen Rahmen. Quick Freeze ist darüber hinaus ein wichtiges Instrument für die Strafverfolgung. Das sind die Fakten, und alles andere ist eine politische Entscheidung, die aktuell bei der Bundesregierung liegt. Wenn wir den Gesetzentwurf hierzu im Parlament haben werden, werden wir ihn gern auch mit Ihrem Antrag im sachlogischen Zusammenhang beraten. Daher finde ich es überhaupt nicht unredlich, dass wir zu Ihrem Antrag noch keine öffentliche Anhörung terminiert haben. Öffentliche Anhörungen dienen ja nicht der Show und der Selbstbespaßung eines Ausschusses. Mit viel Mühe und Arbeitsaufwand werden die Anhörungen vom Ausschusssekretariat vorbereitet. Zahlreiche Sachverständige werden eingeladen, die mit all ihrer Expertise schriftliche Stellungnahmen erarbeiten und zu uns nach Berlin reisen. Die Abgeordneten nehmen sich Zeit, um ihre Fragen zu stellen und die Einschätzungen der Expertinnen und Experten einzuholen. Die Öffentlichkeit ist vor Ort im Ausschusssaal und über den Livestream im Internet dabei; meistens berichten sogar die Fachmedien über die Erkenntnisse der Anhörung. Bei all diesem Aufwand finde ich es gerechtfertigt, Anträge zum gleichen Thema gemeinsam zu behandeln und so die verschiedenen politischen Lösungsmöglichkeiten zu bewerten, die gemeinsam auf dem Anhörungstisch liegen. Das erhöht die Qualität der parlamentarischen Beratungen, und das ist uns ein Anliegen. Gerade an dieser Debatte wird ja deutlich, wie hoch der Klärungsbedarf noch ist. Dafür gibt es dann die Ausschussarbeit. Parlamentarische Minderheitenrechte sind wichtig. Parlamentarische Beratungen sind wichtig. Aber parlamentarische Mehrheiten haben die Mehrheit, um über den Zeitpunkt der Beratung im Ausschuss zu entscheiden. So einfach ist das. Wir werden Ihren Antrag also weiter im Ausschuss beraten, und wir werden ihm einen eigenen Gesetzentwurf entgegenstellen. Eine letzte Bemerkung sei mir noch erlaubt. Wir hoffen, dass wir als Parlament nicht mehr allzu lange auf eine Einigung der Bundesregierung warten müssen – das geht dann auch an Sie, Herr Buschmann –, damit wir in zehn Wochen nicht all unsere Reden von heute aus der Schublade ziehen müssen, um erneut Bericht zu erstatten. Vielen Dank.