Diese Wahlrechtsreform stärkt die Legitimität des Parlaments, des Deutschen Bundestages. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute die größte Wahlrechtsreform seit Jahrzehnten. Wir schaffen damit ein faires, transparentes, einfaches Wahlrecht. – Wenn Sie so dazwischenschreien: Stellen Sie doch Zwischenfragen. Fortschritt hat sich diese Koalition zum zentralen Thema gemacht. Fortschritt heißt: Die Politik zeigt, dass auch bei ihr selbst Reformen möglich sind. Was wir von den Bürgerinnen und Bürgern jeden Tag verlangen, das machen wir heute hier auch bei uns. Das ist ein wichtiges Signal ins Land. Und ja, diese Wahlrechtsreform stärkt die Demokratie in unserem Land. Wenn ich vom Kollegen Bartsch höre, das sei ein „Anschlag auf die Demokratie“, vom Kollegen Dobrindt, es sei „Betrug am Wähler“, oder vom Kollegen Merz, der vom „Wahlrecht des betrogenen Wählers“ spricht, dann frage ich Sie: Echt jetzt? Im Ernst? Sie wissen selbst, dass das Unsinn ist. – Frau Präsidentin, ich finde es ziemlich laut im Haus. Wenn ich eins im Deutschen Bundestag gelernt habe – – Aber wenn ich eins in den Jahren im Deutschen Bundestag gelernt habe, ist es, dass Lautstärke und unsachliche Zuspitzungen immer – immer! – von parteitaktischen eigenen Interessen gelenkt sind. Und genau das lassen wir heute nicht zu. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden heute der strukturellen Verkleinerung des Deutschen Bundestages zustimmen. Zurück zu den Fakten. Sebastian Hartmann hat dazu schon viel erläutert. Endlich bekommt der Deutsche Bundestag eine feste Regelgröße von 630 Mandaten, eine Größe, die bei jeder künftigen Bundestagswahl gilt. Das sind 106 Mandate weniger als heute. Sie gelten auch für die Zukunft. Genau das ist es doch, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, die Menschen, für die wir hier im Deutschen Bundestag sitzen, die wir repräsentieren und für die wir die Ehre haben, Gesetze zu verabschieden. Sie erwarten von uns seit Jahrzehnten eine strukturelle Verkleinerung des Bundestags bei gleichzeitiger Stärkung der Demokratie. Genau das machen wir heute. Nein, da das schon so viele laute Zwischenrufe waren, können Sie mich gerne hinterher in einer Kurzintervention fragen. Deshalb schaffen wir auch Ausgleichs- und Überhangmandate ab. Zudem werden wir die Grundmandatsklausel streichen. Sie ist schon heute im Wahlrecht ein Element, das weder verfassungs- noch wahlrechtlich begründbar ist. Sie war schon immer so was wie ein Steinchen im Schuh. Das haben uns übrigens auch die CDU/CSU-Sachverständigen in der Anhörung des Deutschen Bundestages genau so mit auf den Weg gegeben: dass nämlich dieses Steinchen durch die ursprünglich geplante Reform noch größer geworden wäre. Genau deshalb schaffen wir es heute ab. Wir sind in diesem Prozess auf die Opposition zugegangen. Wir haben noch bis zu Beginn dieser Woche Gespräche geführt, weil wir ernsthaft versucht haben, einen gemeinsamen Konsens hier im Hause hinzubekommen. Und an wem ist es gescheitert? An denen, an denen es seit Jahrzehnten gescheitert ist, nämlich an der CSU. Sie hatten nicht die Kraft, über die Brücke zu gehen. Auf den Fluren im Bundestag gibt es viele CDU-Kollegen, die sagen: Diese Wahlrechtsreform ist richtig. Wir finden es richtig, dass ihr das macht. Deshalb fordere ich alle auf: Stimmen Sie doch dieser Wahlrechtsreform zu! Ich bin gespannt und frage: Werden alle Abgeordneten Ihrer Fraktion die Normenkontrollklage, die von CDU und CSU schon angekündigt ist, unterschreiben? Da werden wir genau hinschauen. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, können Sie für ein einfacheres, ein transparenteres, ein besseres, ein zukunftsfähiges Wahlrecht stimmen, das die Größe des Bundestages strukturell auf 630 Mandate festlegt. Stimmen Sie zu! Sie haben heute seit Jahrzehnten die einmalige Chance, diese wichtige Wahlrechtsreform hier zu verabschieden.